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8. 2
öffentliche Bekanntmachung mit Frist von drei Monaten unterVerweisung auf Artikel XVI. des Einführungs-Gesetzcs zur Kon-kurs-Ordnung.
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Präklusions-Erkcnntniß, worin den angezeigten oder gemeldetenGläubigern ihre Rechte vorbehalten werden.
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wogegen nur Restitution stattfindet.
Diese Vorschriften, in Ansehung deren die BegründungSeite 331—334 der Motive nachzulesen ist, boten zu keinen Aus-stellungen Anlas; und sind zur Annahme zu empfehlen.
Artikel S».
Art der Verpfändung.
Die Verpfändung von Seeschiffen geschieht nach §§. 206 ff.Theil I. Titel 20 Allgemeinen Pfandrechts durch gerichtlichen odernotariellen Vermerk auf dem vorzulegenden Bcilbrief oder Cer-tifikat, von welchem und der Verpfändungs-Urkunde der Pfand-uehmer beglaubigte Abschrift erhält.
An die Stelle dieser Art der Pfandbestellung ist in Ar-tikel 59 1 — 3 die Eintragung des Pfandrechts in dasSchiffs-Rcgister gestellt. Da das Schiffs-Register doch einmalgeführt werden muß, so ist diese Art der Benutzung deßelben,welche auch in England eingeführt worden, ganz geeignet, und,kann die §§. 300 ff. ersetzen. Es ist dabei nichts zu erinnern,weil im
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der den Inhalt der Eintragung anordnet, zugleich bestimmt iß,daß die geschehene Eintragung auf dem Ccrtifikate des Pfand-bestellers vermerkt werden soll, die Pfandbestcllung also vor-ausgesetzt, daß sich der Pfandbesteller im Besitze eines solchen,auf ihn sprechenden Certifikats befindet.
8- 2.
Daß die Verpfändung von der Eintragung abhängig ge-macht ist, und so lange sie besteht, die Rechte eines wirklichenPfand-Inhabers giebt, nach der Aufhebung des Pfandrechtsaber zu löschen ist — alle diese Sätze rechtfertigen sich ansdem System der Eintragung von selbst.
8. 3.
Nicht minder liegt die Priorität der eingetragenen Pfand-rechte nach dem Datum der Eintragung in der Sache. — Dabeiversteht es sich von selbst, daß ein Gläubiger, welcher mit einemgesetzlichen Pfandrecht ausgestattet wäre, und vielleicht, dessenunkundig, oder an der Rechtszuständigkeit desselben zweifelnd,ein vertragsmäßiges sich bestellen lassen, demnach von dembessern gesetzlichen Pfandrechte Gebrauch machen könnte.