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eine große Unsicherheit des Verkehrs und der Rechtsverhältnisseentstehen solle.
Es wurde daher beantragt:
die Erwartung auszusprechcn, die Staats - Regierungwerde dem nächsten Landtage einen Gesetzentwurf vor-legen/ wodurch die Rechtsverhältnisse der Stromschiff-fahrt ergänzt und rcgnlirt werden.
Gegen diesen Antrag wurde nichts eingewandt/ und nach-dem die Kommifsarien der Staats-Regierung ans die oben er-wähnte Erklärung verwiesen hatten/ einstimmig beschlossen:dem Hause die Annahme der Resolution zu empfehle»,
li!. Titel.
Uebcrgangs - Bestimmungen.
Artikel KS, <!», «4
wenden das System des neuen Handelsgesetzbuchs über dieEintragungen in die Handelsregister auf dw am 1. März1862/ an welchem Tage das Gesetzbuch in Kraft treten soll,schon bestehenden Handelsgeschäfte und Handcls-Gcscllschaftcn an.Es sollen die Firmen und Handels - Gesellschaften/ sowie dieVorsteher der Aktien-Gesellschaften zur Eintragung angemeldet,die Firmen und Unterschriften von dem Handelsgericht gezeich-net oder die Zeichnungen in beglaubigter Form eingereichtwerden (Artikel 62). Ebenso die nach dem Handelsgesetzbuchder Eintragung unterworfenen Abänderungen, welche bei einerbereits bestehenden Gesellschaft vor jenem Tage eingetreten sind(Artikel 63).
Für diese Anmeldung und Zeichnung ist eine Frist vondrei Monaten, vom l. März 1862 ab, gesetzt.
Die Kommission erachtet diese Artikel durch die Motivegerechtfertigt. Namentlich wurde die Frist allseitig für aus-reichend erachtet.
Artikel K«
regelt das materielle Recht, nach welchem die bestehenden Fir-men zu beurtheilen sind, indem er auch die materiellen Vor-schriften, welche das Handelsgesetzbuch im vierten Titel desersten Buches enthält, mit nothwendigen Modifikationen auf diebestehenden Firmen anwendet. Die Gründe, weshalb dies ge-schehen muß, sind, wie die Motive richtig ausführen, UnVoll-ständigkeit der bestehenden Gesetzgebung und Unmöglichkeit, denZwang zur Anmeldung und die Eintragung ohne Ergänzungdieser UnVollständigkeit durchzuführen.
Eine unbedingte Anwendung der neuen Vorschriften aufdie alten Verhältnisse würde große Nachtheile und Härten ha-ben. Die Bestimmung z. B., daß ein Kaufmann nur seinen