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die Theilnahme der beiden Kommissarie»/ welche bei der Konfe-renz von der Preußischen Regierung bevollmächtigt waren/ zuden erforderlichen Aufklärungen die Gelegenheit gegeben.
Die Kommission stimmt der Staats-Negierung darin bei/daß die Vorlegung des Handels-Gesetzbuchs in der gegenwär-tigen Sitzungs-Pcriode nothwendig erfolgen mußte. Sie istferner von der Ueberzeugung durchdrungen/ daß bei einemWerke/ welches die gemeinsame Grundlage des Handelsrechtsfür das ganze Deutsche Vaterland bilden soll/ das Sonderrechtund die Sonder-Intcressen in den Hintergrund treten müssen,Sie hat daraus gefolgert/ daß bei der Beurtheilung desWerkes — wie bei Beurtheilung der Allgemeinen DeutschenWechsel-Ordnung — das Augenmerk nicht darauf zu richtensei/ ob die Bestimmungen des Handels-Gesetzbuchs den Preu-ßischen Sonder-Intcressen durchaus entsprechen/ sondern darauf:ob die große Aufgabe in dem allgemeinen Deutschen Interesseund fvlgewcise auch in dem nicht isolirt aufgefaßten Preußischen Interesse mit der Maßgabe glücklich gelöst worden/ daß in denBeziehungen/ in welchen das Preußische Sonder-Intercsse über-wiegend hervortritt/ diesem Interesse ein genügender Raum ge-lassen worden ist. Sie hat dabei erwogen, daß, wenn auchnach unsere»/ die Allgemeinheit oder die Besonderheit auffassen-de»/ Nechtsansichten Manches anders gewünscht werden möchte/dennoch die unschätzbare Wiedergewinnung einer gemeinsamenRechtsgrundlage für den täglich wichtiger werdenden DeutschenHandelsverkehr überwiegende Beachtung fordert, und zugleichdie Anbahnung einer fortschreitenden Rcchtsgemcinschaft, dieWiederankuüpfüng des seit dem letzten Jahrzehnt des vorigenJahrhunderts gelösten gemeinsamen Deutschen Rcchtsbandes, ineiner dem Geiste der fortgeschrittenen Nechtsbildung entsprechen-den Gestaltung, in Aussicht stellt, «sie hat endlich nicht unbe-achtet lassen könne», daß das Werk durch das Zusammenwirkenbewährter theoretischer und praktischer Männer, die sich mehrund mehr über einen zersplitternden Gesichtskreis zu erheben ge-wußt haben, zu Stande gekommen ist, und daß darin eine Ge-währ für die Güte des Werkes um so mehr gefunden werdendarf, weil man nach manchen Kämpfen den unter wiederholterMitwirkung Preußischer Rechtsgclchrtcn und Fachmänner fest-gestellten Preußischen Entwurf in seinen wesentlichen Grund-iagen angenommen hat.
Nach allen diesen Erwägungen hat die Kommission —de ren Sitzungen der Geheime Ober-Regicrungsrath Höne alsKommissar des Ministers für Handel, Gewerbe und öffentlicheArbeiten, sowie der Geheime Ober-Iustizrath und PräsidentDr. Heimsoeth und der Geheime Iustizrath Papc als Kom-missarie» des Justiz-Ministers beigewohnt haben — es nicht fürnothwendig und zulässig erachten können, den Entwurf desHandels-Gesetzbuchs von Artikel zu Artikel durchzugehen und