Kaufmanns aus seinem Handelsbetriebe« die Worte »einesKaufmanns aus seinen Handels - Geschäften« zu setzen seien/ daden erstgcdachten Worten eine nicht beabsichtigte Ausdehnungans Immobilien gegeben werden möchte/ ferner daß im Artikel47 Ziffer 3 gesagt werden möge: »für alle Rechtsstreitigkeitenüber die im Artikel 2 Ziffer 2 — 7 aufgeführten Handelssachenohne Unterschied der Personen.« Die Negierungs-Kommissarienhaben sich mit diesen Fassungs-Acndcrungen einverstanden erklärt/und die Kommission empfiehlt:
1) die Artikel 37 — 46/ 48 und 49 zur unverändertenAnnahme
2) den Artikel 47 zur Annahme mit den beiden Fastsungsändcrungen/ denen zufolge die Ziffer 1 diesesArtikels dahin zu ändern:
für alle Rechtsstreitigkcn über Verbindlichkeiteneines Kaufmanns aus seinen Handels - Ge-schäften/und die Ziffer 3 dahin:
für alle Ncchtsstreitigkeiten über die im Artikel2 Ziffer 2 bis 7 aufgeführten Handelssachenohne Unterschied der Personen.
Artikel 59 und 51 (Motive Seite 315 — 318).
Die Kommission erklärt sich aus den Grund der von derStants-Rcgierung entwickelten Motive und des Gutachtens derRheinischen Mitglieder mit dem Inhalt der Art. 59 und 51überall einverstanden / jedoch wird von ihr einem gegen dieFassung des Art. 59 §. l Ziffer 1 erhobenen Bedenken bei-gepflichtet. Unter dieser Ziffer 1 sind nämlich in dem Ausdruck:»in Handelssachen« alle in dem Artikel 2 des Entwurfs desEinführungsgcsetzcs aufgeführten Rechtsverhältnisse zusammen-gefaßt/ also auch alle Handelsgeschäfte (Art. 2 Ziffer 1) darineinbegriffen. Dies könnte das Mißverständnis, veranlassen/ alsob auch dann gegen einen Kaufmann auf Personal - Arrest zuerkennen wäre, wenn das Geschäft/ aus welchem seine Verbind-lichkeit entspringt/ auf seiner Seite kein Handelsgeschäft ist/sondern nur auf Seiten seines Mitkvntrahenten ein solches dar-stellt. Es empfiehlt sich/ die richtige Auffassung des Art. 59§. 1 Ziffer 1 vollständig zu sichern/ was dadurch am ange-messensten geschieht/ daß die unter dieser Ziffer 1 zusammenge-faßte» Fälle in zwei Katcgvrieen gesondert werden/ nämlich 1)Verbindlichkeiten eines Kaufmanns aus seinen Handelsgeschäften/mit ausdrücklicher Ausschließung der Fälle/ in welchen das Ge-schäft nur auf Seiten seines Mitkvntrahenten ein Handelsge-schäft ist/ und 2) Verbindlichkeiten eines Kaufmanns in sonstigenHandelssachen (Art. 2 Ziffer 2 — 7). Hierdurch würde auchder Art. 59 §. 1 sich noch mehr als gegenwärtig an die Fassungdes Art. 47'Ziffer 1 und 3 anschließen.