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69ste Sitzung am 31. Mai 1861.
Präsident Dr. Simson: Wir kommen nun zu denNummern 7, 8/9, Iv der Tagesordnung.
Meine Herren! Ich glaube, Ihnen den Vorschlag machenzu müssen, daß wir die General-Diskussion über diese sämmt-lichen Vorlagen sich zugleich verbreiten laßen: über das Handels-und Secrecht und über den Entwurf eines Einführnngsgesctzeszum allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuch. Der Abstimmungs-Modus wird sich später feststellen lassen.
Ich eröffne die General-Diskussion und frage, ob der HerrReferent das Wort nehmen will?
(Wird verneint.)
Der Abgeordnete Reichensperger (Geldern) hat das Wort.
Abgeordn. ?leiche»sperger (Geldern): Meine Herren!Seit den warmen Worten, die ein hochberühmter DeutscherRechtslehrer, Thibaut, unmittelbar nach der Befreiung desDeutsche» Bodens von fremdem Joche ausgesprochen bat, istder Wunsch des Deutschen Volkes nach einem einheitlichen ge-meinen Civilrecht im mindesten nicbt crstorbcn, nicht geschwächt,er ist vielmehr immer lebendiger und lauter geworden. Es sindnicht blos die rechtsgclchrten Juristen, welche jenen Rufwcitergetragen haben, sondern es ist ganz besonders der Bürgerund der Geschäftsmann in den einzelnen Deutschen Länder», derdie Nothwendigkeit eines einheitlichen Rechtes immer tiefer zufühlen Veranlassung hat. In früheren Jahrhunderten war dasVerhältniß sicherlich ein minder ungünstiges, als dermalen nachdem Zerfall des Deutschen Reiches/ früherhin bestand wenigstensim Allgemeinen die wesentliche Grundlage der Rechtseinheit imgemeinen Rechte Deutscher Nation, und es war namentlich derProzeß gewissermaßen einheitlich, ungeachtet der Modifikationender Partikular-Gcsctzgebung, weil dieser Prozeß sich wesentlichnach dem der Deutschen Reichsgerichte gebildet hatte. Alleinnach dem Zerfall des Deutschen Reiches, und nachdem sämmt-liche Deutsche Einzclstaatcn sich nach dem neue», auf dem gan-zen Kontinente zur Geltung gelangten Lebensverhältnisie einzu-richten hatten, da war man unausweichlich überall auf neueKodifikationen hingewiesen, und wir dürfen es uns nicht ver-hehlen, daß, wenn dieser Zustand noch ein halbes Jahrhundertlang in derselben Weise fortgeschritten wäre, das Deutsche Volks-leben schließlich nur noch das Eine Band dcr Gcmcinfchaftlich-kcit bewahrt hätte, das in der Sprache liegt. Und dennoch —welcher unermeßliche Zuwachs des Vcrkehrsbedürfnisscs unddes Bedürfnisses nach einheitlicher Beurtheilung und Behandlungim Rechtsverkehr!
Auf dem Gebiete dcr eigentlichen materiellen Interessenhatte allerdings dcr Zollverein einen wesentlichen Schritt ge-