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Herren! Ich habe mich zum Worte gemeldet/ um Sie zubitten/ in Gemeinschaft mit mir und meinen Freunden für dieEnbloc-Annahme des Allgemeinen DeutschenHandelsgesetzbucheszu stimmen/ damit es auch von dieser Stelle aus nicht an einerStimme aus demjenigen Stande fehle/ welcher hauptsächlich durchdas Handelsgesetzbuch betroffen werden wird. Ich habe »ocheine spezielle Veranlassung dazu/ diese Stelle zn betrete»/ weilich vor nicht gar langer Zeit eine Versammlung DeutscherKaufleute mitgemacht habe/ welche in Heidelberg tagte undwelche eine eingehendere Prüfung des Handels-Gesetzbuchcs vor-genommen bat. Ich freue mich/ Ihnen mittheilen zu könne»/meine Herren/ daß/ nachdem mannigfache Schwierigkeiten über-wunden wäre»/ der Deutsche Handelsstand/ vertreten durch89 Handelskammern und Korporationen Deutscher Städte undPlätze/ einstimmig den Ausspruch gethan hat/ daß ohne irgendwelche Reservation das Deutsche Handels - Gesetzbuch in allenDeutschen Staaten eingeführt werden möge.
Es ist aber dabei keineswegs allein von jenem allgemeinenDeutschen patriotischen Gefühl ausgegangen worden/ welches eswünschenswert!) erscheinen läßt/ daß ein Gesetz/ welches in man-cher Beziehung Unzuträglichkeitcn enthält/ überhaupt angenom-men werden möge. Ich habe vorhin schon gesagt/ daß eineeingehende Prüfung des Handels-Gesetzbuchcs in Heidelberg durchdie Vertreter des Handclsstandes stattgefunden hat/ man hatsich dort nicht verhehlen können/ daß manche Bestimmungen indies Handcls-Gesetzbucb mit aufgenommen worden sind, welchein vielfacher Beziehung den Interessen des Handclsstandes inDeutschland entgegentreten, man hat es für seine Pflicht gehal-ten, dies offen und freimüthig auszusprechen und man ist nichts-destoweniger, nicht etwa aus einem allgemeinen patriotischenGefühle, sondern aus dem Grunde zu dem Vorschlage der An-nahme gekommen, weil man erkannt hat, daß die vortrefflichenSeiten des Handels - Gesetzbuches, das man einer vierjährigenPrüfung unterzogen hatte, die einzelnen Mängel bei Weitem über-wiegen. Das ist der Standpunkt, den praktische Geschäftsleute beiderPrüfung dieses Gesetzbuches einnehmen müssen/ und diesenStandpunkt hat auch der Heidelberger Handelstag einge-nommen.
Erlauben Sie mir nun aber, damit auch von dieser Stellenichts unerwähnt bleibe, meinerseits dasjenige hier anzuführen,was man hauptsächlich von Seiten des Handelsstandcs gegendieses Handelsgesetzbuch angeführt hat. Ich glaube, daß dieBezeichnung dieser Ucbelstände und, wie ich hoffe, die cin-müthige Annahme in gleicher und würdiger Weise die Stellungdieses Hauses bezeichnen wird, wie, meiner festen Ueberzeugungnach, der Heidelberger Handelstag seine Stellung bezeichnethat. Es waren zunächst die Bestimmungen, welche besondersvielen Kaufleuten aus dem Norden, aus den Hansestädten