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was der verehrte Herr Vorredner Ihnen gesagt hat, theile ichganz das Urtheil des gewiegten nnd gebildeten Geschäftsmannes.Ich glaube aber, es ziemt sich wohl, das; auch von dem Stand-punkte der Deutschen Rechtswissenschaft ein Wort über dasgroße Gesetz gesprochen wird, welches Ihnen vorgelegt ist. MeineHerren! Es sind jetzt fast 59 Jahre cher, daß von dem Fürsten»»serer Wissenschaft das Wort gesprochen ward, unsere Zeit seinicht reif für die Gesetzgebung, und es läßt sich nicht leugnen,damals hatte dieser Äusspruch seine Berechtigung. Wir sindaber seitdem, wie überhaupt iu den nationalen Dingen, so auchin der Kunst der Gesetzgebung vorgeschritten, und ich glaubesagen zu dürfen, wenn damals das Wort begründet war, ge-genwärtig haben wir in Deutschland den Beruf für die Gesetz-gebung bewährt. Wenn dieser Fortschritt aber anzuerkennenist, so kann ich es mir nicht versagen, eines Todten zu geben-ken, dessen lebensvoller Stimme Sie früher hier gern gelauschthabe», der in den wichtigsten Vorlagen der Gesetzgebung so oftmit Treue und Einsicht den Standpunkt der Negierung ver-trat. Auf Nürnbergs Kirchhof ruht ein braver PreußischerMann, der mit dem Preußischen Herzen ein Deutsches Herzverband. Auch dieses Mannes, der an das große Werk derDeutschen Haudelsgesetzgebung sein Leben gesetzt hat, des ver-storbenen Bischofs, wollen wir in Dankbarkeit gedenken.
(Tiefe Bewegung in der Versammlung.)
Ich behaupte, meine Herren, die Gesetzgebung hat inDeutschland einen Fortschritt gemacht, und ich finde, daß nichtblos das Technische der Gesetzgebung, die Kunst an sich fortge-schritten ist, sondern daß der große Gedanke mehr und mehrsich Bahn gebrochen hat, das letzte Ziel unserer Gesetzgebungsei nur dann zu erreichen, das wahrhaft nationale Bedürfnißnur dann zu erfüllen, wenn in Deutschland die Gesetzgebungeine nationale, eine einheitliche wird. Meine Herren!" DieserBorgang der Wechselordnung und des Handelsgesetzbuches weistgerade darauf hin, daß wir unsere zersplitterten Kräfte aufdiesem Boden zusammenfassen, daß wir mit gemeinsamer An-strengung, mit Aufbietung aller uns zu Gebote stehender Ein-sicht und Erfahrung dasjenige erstreben müssen, was für ganzDeutschland heilsam werden soll. Das ist der außerordentlicheVorzug, den jede gemeinsame Deutsche Gesetzgebung vor jederpartikularen hat, daß alle geistigen Kräfte auf diesem Gebietezu auf Ein Ziel hingerichtet werden. Dadurch wird es mög-lich, daß die verschiedenen Anschauungen im Bereiche der Par-tikularrcchte überwunden werden, daß gewissermaßen der einheit-liche Kern, der Gedanke des Rechts, der für die betreffendenTheile in der Nation liegt und sich geschichtlich herausgearbeitethat, nun auch zu seinem klaren und wahren Ausdruck gelangt.
Diese Einheit der Gesetzgebung hat in Deutschland formellAlles gegen sich, was einer politischen That entgegenstehen kann.