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Verhandlungen ueber die Entwuerfe eines allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuches und eines Einfuehrungs-Gesetzes zu demselben in beiden Haeusern des Landtages im Jahre 1861 : vollst. Abdr. d. stenograph. Berichte nebst Entwuerfen, Motive u. Komm.-Berichten zu denselben
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und, meine Herren, trotz dieser formellen Schwierigkeiten habenwir in diesen beiden großen Zweigen des Rechtes doch dahingelangen können, daß es zum Abschluß gekommen ist mit derDeutschen Gesetzgebung, und daß Jeder sagen muß- sowohl inder Wechsel-Ordnung, wie in diesem Handelsgesetzbuch, wiegroß oder gering auch die Mängel im Einzelnen sein mögen,ist doch eine der Nation würdige Deutsche That gethan. Da-mit ist aber die Gefahr beseitigt, daß wir uns nicht blos inder Arbeit zersplittern und dadurch weniger erreichen, wenn wirein viclgcstaltetes Partikularrccht schaffen oder fortbilden, son-dern es ist damit auch dieses erreicht: daß durch die Aus-dehnung der partikularen Rechtsbildung in einer absoluten Gel-tung, im Sinne der modernen Kodifikation, nicht der einheit-liche Rechtsgedanke in Deutschland mehr und mehr zerstört unddas gemeine Recht nicht ganz aufgelöst werde und das Einzel-recht der verschiedenen Deutschen Staaten. Es ist in jedemeinzelnen Falle, wo eine solche partikularrechtliche Kodifikationversucht worden ist, ein Fortschritt im Einzelnen nicht zu ver-kennen, aber in diesen vereinzelten Fortschritten in den verschie-denen Gesetzgebungen liegt die große Gefahr, daß die alteRechtsgemeinschaft Deutschlands bis auf traurige Ueberrestevernichtet wird. Gerade dadurch aber, daß man ein gemein-sames Recht für ganz Deutschland schafft und feststellt, erreichtman den großen Vorzug, alle Vortheile der neuen Gesetzgebungsich anzueignen und die alten nicht zu bedrohen, sondern sie umso sicherer zu begründen, also den legislativen Fortschritt mitdem nationalen zu vereinigen. Möge nun auch dieser glück-lichen Fortführung des Deutschen Rechts die weitere Entwickelungnicht fehlen! Ich will mich jetzt nicht ergehen in politischenHoffnungen und Wünschen, aber das, glaube ich, darf ich alsnothwendig feststellen, daß darauf Bedacht genommen werdenmuß, die Rechtseinheit, die wir, wenn auch vorläufig nur inbeschränkter Weise, festgestellt haben, uns zu erhalten und auchin der weiteren Fortbildung zu bewahren. Dies kann nur ge-schehen, wenn dafür die geeigneten Organe geschaffen werden.Für die Gesetzgebung ist dies eine politische Frage, auf die ichhier nicht näher eingehen will/ aber für die Rechtsprechungkann schon unter der jetzigen Form der Deutschen Verfassungetwas erreicht werden, und ich möchte es daher der Staats-Regierung recht an das Herz legen, den Gedanken nie aus demAuge zu lassen und alle Kraft daran zu setzen, daß wenigstensein gemeinsamer Deutscher Gerichtshof für das gemeinsameDeutsche Handels- und Wechselrccht bestellt werde. Dann sindwir auf sicherem, wenn auch engem Wege in der Fortbildungdes gemeinsamen Deutschen Rechtes.

Präsident: Der Abgeordnete von Ammon hat das Wort.

Abgeordn. von Ammon (vom Platz): Meine Herren!