Druckschrift 
Verhandlungen ueber die Entwuerfe eines allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuches und eines Einfuehrungs-Gesetzes zu demselben in beiden Haeusern des Landtages im Jahre 1861 : vollst. Abdr. d. stenograph. Berichte nebst Entwuerfen, Motive u. Komm.-Berichten zu denselben
Entstehung
Seite
604
Einzelbild herunterladen
 

Gesetzes/ was wir im Allgemeinen zu berathen haben. DieKonnnissivn schlägt daher dem Hause vor und legt ihm drin-gend ans Herz/ über die Frage/ ob das Handcls-Gesetzbuch imEinzelnen oder im Ganzen bewilligt werden soll/ eine Abstim-mung ohne Detail-Berathung und ohne Detail-Abstimmungstattfinden zu lagen und hofft von dem hohen Haust/ daß es inAnerkennung der Wichtigkeit dieses nationalen Werkes von derGeschäftsordnnng absehe» werde und die Annahme r>i> b!«>c aus-sprechen wolle in ei»er ähnlichen Weist/ wie es schon früherstattgefunden hat.

Ich empfehle daher dem hohen Haust/ nun nach demSchluß der allgemeinen Diskussion sofort die Zustimmung zuertheilen.

Präsident : Meine Herren ! Meine Auffassung von dergesch äftlichen Frage ist die/ daß das Haus sich darüber nureinstimmig entscheiden kann/ ob es für den vorliegenden Fallgeneigt ist/ von seiner Geschäfts-Ordnung abzuweichen. Es ver-steht sich von selbst/ daß/ um die Geschäfts-Ordnung aufrechtzu erhalte»/ der Widerspruch eines Einzelnen vollkommenausreicht. Wenn aber das Haus ohne solchen Widerspruchirgend eines Einzelnen sich dafür entscheiden sollte/ ohne Dis-kussion und in einer gemeinschaftlichen Abstimmung über dasHandels- und Secrecht zu beschließen/ dann braucht diese Ab-stimmung selbst natürlich nur eine Abstimmung p«r musorazu sein/ um dem vorliegenden Gesetz die Annahme des Hauseszu sichern ich glaube/ über die Auffassung der Geschäfts-Ordnung kann füglich kein Zweifel sein.

(Zustimmung.)

Ich würde also die Vorfrage auf die Beiseitesttzung derGeschäfts-Ordnung für den vorliegenden einzelnen Fall richten/und wenn sich da kein Widerspruch im Haufe erheben sollte/die zweite Fragt/ die per »mjoru zu entscheiden wäre/ auf dieAnnahme des vorliegenden Entwurfs eines Handels- und See-rechts richten. Ist das Haus damit einverstanden?

(Allsellige Zustimmung.)

Ich stelle also die Frage:

will das Haus bei der Behandlung des ihm vorliegen-den Handels - und Seerechts in Abweichung vonden Normen seiner Geschäfts - Ordnung für diesen ein-zelnen Fall sich im Ganzen/ ohne vorgängige Dis-kussion des Details/ durch eine Abstimmung über dieAnnahme oder Verwerfung des in Rede stehenden Ge-setz-Entwurfs entscheiden?

Diejenigen Herren/ die diese meine Frage mit ja beant-worten/ bitte ich/ aufzustehen.

(Geschieht.)

Der Antrag ist einstimmig angenommen/

(Bravo !)