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interessiren und speziell sich haben insormiren wollen, Zeit ge-nug gehabt haben, diese Information vorzunehmen.
Präsident Der Abgeordnete von Ammvn hat dasWort.
Abgeordn. von Ammon (vom Platz): Meine Herren!Die Berichte haben reichlich während der geschäftsvrdnungs-mäßigcn Zeit vorgelegen, und ich glaube, daß der Antrag ansVertagung sich nicht rechtfertigt. An und für sich würde essonst zulässig stiu, in einem jeden Falle, wo die Geschäfts-Ordnnng erledigt ist, einen Antrag auf Vertagung auf denGrund zu stellen, daß man nicht gehörig vorbereitet sei. DieserGrund ist formell unzulässig. Natürlich will ich nicht ver-kennen, daß er materiell etwas für sich haben mag, weil aller-dings in der letzten Zeit die Geschäfte sich sehr gehäuft haben.Ich muß aber dem Antrage ans Vertagung besonders deshalbwidersprechen, weil bei der vorgerückten Zeit das Gesetz auchnoch von dem anderen Hause berathen werden muß, und weiles doch möglich ist, daß sich Differenzen finden, die vielleichteine Ausgleichung der Landcsvertretung nothwendig machen.
Präsident: Der Abgeordnete Reichenspcrger (Köln ) hatdas Wort.
Abgeordn. I)>-. Neichcnsperger Ptölnj (vom Platz): Ichwollte nur auf eine Bemerkung des letzten Herrn Redners Ei-niges erwidern. Der Herr Abgeordnete hat, wenn ich ihn rich-tig verstanden habe, gesagt, daß mein Antrag formell unzu-lässig sei. Das ist er aber gewiß nicht/ denn wenn die gc-schäftsordnungsmäßigc Zeit seit der Vertheilung des betreffendenBerichtes nicht abgelaufen wäre, so würde es nur meines Wi-derspruchs bedürfe», um die heutige Verhandlung zu verhindern.Es unterliegt aber keinem Zweifel, daß jedes Mitglied diesesHauses das Recht hat, aus" Gründeil, welche die Versammlungzu würdigeil hat, zu beantragen, daß zur Verhandlung einesGegenstandes eine andere Sitzung bestimmt werde. Ich habenun diesen Antrag stellen zu müssen geglaubt, und ich meine,daß die Gründe, die gegen mich angeführt wurden sind, nicht derArt sind, daß nach denselben durch meinen Antrag die Sacheirgendwie gefährdet oder gar das Zustandekommen des Gesetzesunmöglich gemacht werde. Jedenfalls wird das Gesetz nur da-durch gewinnen können, daß es von den Mitgliedern/ die dar-über zu berathen haben, vorerst in gründliche Erwägung ge-nommen würde. Auch die Debatte würde dadurch abgekürzt.
Präsident: Die Zulässigkeit des Antrages ist un-zweifelhaft auch von dem Abgeordneten von Ammon, wenn ichihn recht verstanden habe, nicht bestrittcn worden.
Der Abgeordnete Lehrend (Danzig ) hat das Wort.Abgeordn. Behrcnd sDanzigj (vom Platz): Ich habe dcn