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Verhandlungen ueber die Entwuerfe eines allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuches und eines Einfuehrungs-Gesetzes zu demselben in beiden Haeusern des Landtages im Jahre 1861 : vollst. Abdr. d. stenograph. Berichte nebst Entwuerfen, Motive u. Komm.-Berichten zu denselben
Entstehung
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§- 5.

Die privatrechtlichen Vorschriften der Sta-tuten der im §. 4 bezeichneten kaufmännischenKorporationen treten außer Kraft. Dies giltnamentlich von den Vorschriften dieser Statuten,durch welche die kaufmännischen Rechte von demBeitritt zur kaufmännischen Korporation des Ortsabhängig gemacht sind. Die erwähnten Sta-tuten sind einer Revision zu unterziehen. DieFeststellung und Bestätigung der rcvidirten Sta-tuten erfolgt durch Königliche Verordnung.Vercinsrechtliche Vorschriften können auch indie rcvidirten Statuten nicht aufgenommenwerden.

Diejenigen Herren, die diesen Vorschlag unterstützen, bitteich, sich zu erheben.

(Geschieht.)

Die Unterstützung reicht aus.

Zu dem Artikel 9 §. 2 geht mir eben folgender Antragder Abgeordneten Bürgers, von Ammon und Overweg zu,welcher auch noch der Unterstützung bedarf:

dem Artikel 9 §. 2 der Regicruugs-Vorlage Folgendeszuzusetzen:

»Dieses Recht kann jedoch für einzelne Handelsortenach Maßgabe der örtlichen Bedürfniste allen odereinzelnen Kleisten der Handels-Mäklcr durch König-liche Verordnung beigelegt werden. Diejenigen,welche einer solchen Verordnung zuwider Handels-geschäfte vermitteln, werden nach §. 177 der All-gemeinen Gewerbe-Ordnung bestraft.«

Fch bitte diejenigen Herren aufzustehen, die diesen Antragunterstütze».

(Geschieht.)

Auch hier reicht die Unterstützung aus. Wir können nunwohl zu den Details des Einführungsgesetzes übergehen. Esist ohnehin eine Zusammenstellung von einzelnen Bestimmungen,über deren allgemeines Prinzip sich eine General-Diskussionmeines Erachtens kaum denken läßt. Gegen die Ueberschriftdes Gesetzes und den Eingang desselben sind keine Erinnerungenerhoben. Der Eingang ist von der Kommission selbst hinzugefügtworden. In dem Artikel 2, der nun folgt denn es hatdie Kommission nur diejenigen Artikel in ihre Zusammenstellungaufgenommen, bei denen von ihr Abänderungs-Vorschläge gegendie Regierungs-Vorlagc gemacht sind, und ich werde erwarten,ob dergleichen aus dem Hause noch zu andern Artikeln er-hoben werden sollen nach dem Antrage der.Kommission derEingang und die Ziffern 1 und 2 unverändert beibehalten werden,

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