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tuten der im 4 bezeichneten kaufmännischen Korpo-rationen treten außer Kraft. Dies gilt namentlich vonden Vorschriften dieser Statuten, durch welche die kauf-männischen Rechte von dem Beitritt zur kaufmännischenKorporation des Orts abhängig gemacht sind. Dieerwähnten Statuten sind einer Revision zu unterziehen.Die Feststellung und Bestätigung der rcvidirten Statutenerfolgt durch Königliche Verordnung. PrivatrcchtlichcVorschriften können auch iu die revidirten Statutennicht aufgenommen werden.«
Diejenigen Herren, die — gegen die Anträge der Kom-mission — diesem Vorschlage des Abgeordneten Tamnau zu-stimmen wollen, bitte ich, sich zu erheben.
(Geschieht.)
Der Antrag ist in der Minorität geblieben.
Ich darf nun Wohl annehmen, daß der §. 4 der Vorschlägeder Kommission die Zustimmung erhalten hat.
Der Herr Handels-Minister hat das Wort.
Handels - Minister von der Heydt i Nachdem diesesAmendement gefallen ist, will die Regierung dem Vorschlageder Kommission nicht weiter widersprechen, vielmehr sich vor-behalten, je nach eintretendem Bedürfniß im Wege der Spe-zialgesetzgebung das Geeignete einzuleiten.
Präsident ! Ich glaube, ich darf umsomehr annehmen,daß der §. 4 nun ohne Abstimmung angenommen ist.
(Pause.)
Wir gehen zu Artikel 4 über, bei welchem das erste, dritteund vierte Alinea sich in den Vorschlägen der Kommission undder Regierung nicht unterscheiden und die Abänderung imzweiten Alinea die Zustimmung der Königlichen Staats-Regie-rung erlangt hat.
Ich frage, ob über den Artikel 4 das Wortwird — oder ob, da dies nicht geschieht, ich den Artikangenommen erachten darf?
(Pause.)
Er ist angenommen.
Ich eröffne die Diskussion über den Artikel 6, dem nächsten,bei dem sich Aenderungen der Kommission gegen die Regicrungs-Vorlage finden in Nr. 1 und 2.
(Pause.)
Ich schließe die Diskussion und werde, wenn keine Ab-stimmung gefordert wird und da auch hier die Regierung denKommissions-Vorschlägen bcitritt, den Artikel 6 für angenommenerachten.
(Pause.)
Er ist angenommen.
Unter derselben Voraussetzung, daß das Wort nicht vcr-