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Verhandlungen ueber die Entwuerfe eines allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuches und eines Einfuehrungs-Gesetzes zu demselben in beiden Haeusern des Landtages im Jahre 1861 : vollst. Abdr. d. stenograph. Berichte nebst Entwuerfen, Motive u. Komm.-Berichten zu denselben
Entstehung
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die vereinigten Kommissionen für Justiz und für Handel undGewerbe mit der Vorbcrathung dieser Gesetzcs-Vorlage zu be-auftragen. Einmal wird die Wahl einer neuen Kommissionschon wieder Aufenthalt machen, hauptsächlich aber, meine Her-ren, glaube ich, wesentliche Veränderungen werden mit dem Ge-setzentwurf nicht vorgenommen werden können, es wird heißenaüt ant, entweder das Gesetz nicht mit einem Jota zu verän-dern oder dasselbe durch die° geringste Abänderung abzulehnen,denn jedes Jota, welches Sie ändern, das gilt der Verwerfunggleich. Ich glaube kaum, daß mau dies beabsichtigt. Ich stelledaher anheim, den Gesetzentwurf den vereinigten Kommissionenfür Justiz und für Handel und Gewerbe zu überweisen.

Präsident: Herr Dr. Brüggcmann hat das Wort.

Dr. Bruggemann: Meine Herren! Ich glaube, daßsich für den Antrag des Herrn von Kleist doch erhebliche Gründeanführen lassen. Der Herr Justiz-Minister hat offenbar die be-reits bestehenden Kommissionen ins Auge gefaßt, und nach denin dem Gesetz-Entwurf enthaltenen Hauptsciten kann offenbarnur die Kommission für Justiz und die andere für Handel undGewerbe als solche bezeichnet werden. Wenn aber auf der an-deren Seite dem Wunsch des Herrn Justiz - Ministers, dem dasHaus gern entgegenkommen wird, entsprochen werden soll, soscheint die Sache wesentlich rascher durch die Bildung einerneuen Kommission gefördert werden zu können. Der HerrPräsident hat eben schon Gesetzvorlagen, die von dem anderenHause eingegangen sind und an die Kommission für Handel undGewerbe gehen müssen, hier zur Kenntniß des Hauses gebracht.Diese Kommission wird also schon mit anderen Gesetzvorlagenhinlänglich beschäftigt sein. Ich glaube, es bedarf keiner Erinne-rung, daß bei der Bildungciuer neuen Kommission die beidenGesichtspunkte, auf welche der Herr Minister hingewiesen hat,wesentlich berücksichtigt werden müssen, und die Wahlen bon denAbtheilungen so zu treffen sein werden, daß eine angemesseneZahl von Juristen und von Mitgliedern, welche des Handelsund der Gcwerbeverhältuisse kundig sind, gewählt werden. Ichglaube daher, daß im Interesse der Sache es räthlich erscheint,eine eigene Kommission zu wählen.

Präsident: Der Herr Justiz-Minister hat das Wort.

Justiz-Minister von Bernuth: Meine Herren! Wennich nur den Vorschlag erlaubt habe, die Gesctzcsvorlage denbeiden mehrgcdachtcn Kommissionen in ihrer Vereinigung zuüberweisen, so hat mich dazu die Erwägung bestimmt, daß indem anderen Hause dieser Weg eingeschlagen worden ist. DieStaats - Regierung ihrerseits legt darauf keinen entscheidendenWerth, stellt vielmehr dem hohen Hause anheim, ob eine beson-dere Kommission für die Berathung dieses Gesetz-Entwurfs zubilden.