gationsrecht nicht auch ein dringender werden, und dann diewünschenswcrthe Uebereinstimmung herbeigeführt werden wird,das ist eine andere Frage,
Meine Herren! Wenn auch zugegeben werden muß, daßeinzelne Mängel in dem Gcsctzbuche enthalten sein mögen, —vollkommen ist kein Werk, — so muß dennoch ein Werks welchesim Großen und Ganzen, sowie in den meisten einzelnen Bezie-bungen das Bedürfniß einer großen Nation befriedigt, als einungemeiner Fortschritt betrachtet werden, als ein Fortschritt,der unschätzbar ist, gegenüber den etwaigen Mängeln, Undwelcher Staat hat nun die größte Pflicht, ja die politische Ver-bindlichkeit, das Gesetzbuch anzunehmen? das ist der PreußischeStaat, Von ihm ist die Anregung ausgegangen, von ihmist der Entwurf vorgelegt, von ihm mittelst seiner Kommissarienin jeder Weise auf Fortgang des Werks hingearbeitet und allesMögliche gethan worden, um endlich das große Werk zu Standezu bringen.
Meine Herren! Nimmt heute das hohe Haus das Handels-gesetzbuch nicht an, so hat der Preußische Staat einen unwie-derbringlichen Verlust, in den Augen Deutschlands zu erleiden,und darum, meine Herren, empfehle ich Ihnen die unveränderteAnnahme des gedachten Gesetzes.
Präsident! Der Herr Justiz-Minister hat das Wort.
Iustizministcr von Bernuth: Meine Herren! gestattenSie mir, im Beginn dieser wichtigen Berathung ein Wort desDankes hier auszusprechcn, wie es die Staatsregicrung gesternauch im anderen Hause gethan hat, als dort dieselbe Berathungstattfand. Die Staatsregicrung kann es nur mit freudigemDank anerkennen, daß die Kommission des hohen Hauses dieseumfassende Aufgabe trotz aller der Schwierigkeiten, die sie dar-bot, in vcrhältnißmäßig so kurzer Zeit gelöst hat/ die Kommissionhat sich der Aufgabe, die ihr gestellt war, mit einer Sorgfalt,mit einer Umsicht in so eingehender Weise unterzogen, daß icheben den Dank dafür nicht habe geglaubt zurückhalten zudürfen. Die Kommission empfiehlt dem hohen Hause die un-veränderte Annahme des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetz-buchs und die Annahme des Einführungsgcsctzcs zu demselben miteinigen nicht wesentlichen Aenderungen, aus die ich in diesemAugenblick nicht näher eingehen will. Meine Herren! Lassen Sie michNamens der Staatsregicrung die Bitte aussprcchcn und der HoffnungAusdruck geben, daß dieses höbe Haus ebenso, wie es gestern in demanderen Hause geschehen ist, seine Zustimmung einem Werk er-theilen möge, das aus den sorgfältigsten Berathungen hervor-gegangen ist, wie eben von dem Herrn Referenten dargestelltworden ist, was dazu bestimmt ist, auf einem so wichtige In-teressen berührenden Gebiet nicht blos die Verschiedenheiten derin Preußen geltenden Nechtsshstcme auszugleichen, sondern auch