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Verhandlungen ueber die Entwuerfe eines allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuches und eines Einfuehrungs-Gesetzes zu demselben in beiden Haeusern des Landtages im Jahre 1861 : vollst. Abdr. d. stenograph. Berichte nebst Entwuerfen, Motive u. Komm.-Berichten zu denselben
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Paragraph für Paragraph in den Kommissionen zur Erörte-rung gezogen/ es sind darüber gründliche Gutachten abgegeben.Hier fehlt es an einer so ausführlichen Norberathung in denKommissionen, es ist böllig unmöglich gewesen, in dieser Weisedas Handelsgesetzbuch zu prüfen.

Dann haben wir das Wechsclrecht en blue angenommen.Auch dieser Fall unterscheidet sich von dem jetzigen, und zwargerade in dem Punkte, den ich hervorgehoben habe. DasWechsclgesctz und das Wechselrccht hat seine ganz scharfe formaleBegrenzung. Vom Wcchselreckt kann auf andere Disziplinen desObligationenrcchts nicht zurückgeschlossen werden und darum hates auch in dieser Richtung keinen Anstoß gegeben. Die Be-denken, die in Beziehung auf das Wechsclrecht hier so lebhaftund dringend hervorgehoben sind, liegen nicht in dem Wechsel-gcsetz, sondern in der Einführungs - Verordnung und in derdarin ctablirten allgemeinen Wechselfähigkeit. Hier bei demHandelsrechte ist die Lage der Dinge eben eine wesentlich andere,weil die Einführung desselben unbedenklich auf unsere Nechts-znstände im Uebrigen den wesentlichsten Einfluß äußern wird.Die überaus wichtige Sache will doch gründlich erwogen sein,und mir scheint, daß die in Antrag gebrachte Annahme«n bloe sich nicht verantworten lasse. Ich meine, auchdas hohe Hans muß das Bedürfniß haben, doch in einer ge-wissen Weise die Folgen in Beziehung auf unsere andere Insti-tutionen übersehen zu können. Eine Art Begeisterung für dieSache, an sich ganz begreiflich, geht anscheinend dahin, nichtblos das Gesetzübcrhanpt anzunehmen, sondern darin womöglich dererste oder einer der ersten Deutschen Staaten zu sei», die sichfür die Sache erklären. Ich würde eine richtige Behandlungder Sache darin finden, wenn die Königliche Staats-Regierungsich dazu cntschlösie, sofort eine Kommission einzusetzen, die vondem Standpunkte unserer verschiedenen individuellen Rechtedie Frage zur Erörterung zöge- Was sonst dem Lande nöthig,um den hervorgehobenen Zwiespalt zu beseitigen. Dannkönnte diese Arbeit bei Eröffnung der nächsten Sitzung vorge-legt werden, und die Kommission, die hier wie in dem andernHause zu bestellen ist, würde, wenn das Anfangs der Sessiongeschähe, Zeit und Muße haben, dem Hause eine gründlicheVorarbeit" zu liefern, und ihre Anträge zu formiren. Voll-ständig räume ich ein, daß man solche "Sachen nicht behandelnkann, ohne auch von einem gewissen guten Vertrauen auszu-gehen/ aber für etwas sehr Erhebliches muß ich es erachten,daß die Seite der ^ache, die ich hervorgehoben habe, nochgar nicht zu einer ausführlichen Erörterung gekommen ist undauch nicht dazu kommen konnte, denn am 12. März diesesJahres wurde erst die letzte Konferenz in Nürnberg abgehalten,und im April schon, ich glaube am 26. oder 21., hat dieKönigliche Staats-Rcgierung das Einführungs-Gcsctz vorgelegt.