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Verhandlungen ueber die Entwuerfe eines allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuches und eines Einfuehrungs-Gesetzes zu demselben in beiden Haeusern des Landtages im Jahre 1861 : vollst. Abdr. d. stenograph. Berichte nebst Entwuerfen, Motive u. Komm.-Berichten zu denselben
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des Handelsgesetzbuchs auf die übrigen Nechtsmatericn, die inmehr oder weniger Beziehung dazu stehe», sein würde. MeineHerren! Ich glaube, versichern zu können, daß bei den Be-rathungen,"die in Hamburg und Nürnberg stattgefunden haben,dieser Gesichtspunkt an sich in keiner Weise außer Betracht ge-blieben und auch bei der gegenwärtigen Kommissions-Berathungder beiden Häuser wohl berücksichtigt worden ist. Aber wohineigentlich die gewünschte Berathung führen, in welchem Umfangesie stattfinden soll im Schooßc einer solchen neuen Kommission,wie sie der Herr Borredner beantragte, ich gestehe Ihnen, ichmuß die Antwort darauf schuldig bleiben.

Ich muß schließlich das große Bedenken äußern, daß, wennaus solchem Grunde die vorläufige Ablehnung beschlossen wer-den sollte, Folgerungen daraus gezogen werden würden, dieich in der That nur beklagen konnte. Ich weise Sie daraufhin, wie von dem einen Mitfaktor der Gesetzgebung in einerWeise, wie sie nicht leicht in den Annalen der Landtage vor-kommt, die Annahme des vorliegenden Gesetzbuchs beschlossenworden ist.

Es war eine an vollste Einstimmigkeit grenzende Zustim-mung, die zu der Annahme führte.

Das ist allerdings hier an sich nicht maßgebend/ aber ichglaube doch, auch darin ein Moment finden zu dürfen, wasmich zu der Bitte berechtigt, daß das hohe Haus der Behand-lung sich nicht anschließen möge, die von dem Herrn Vorrednerempfohlen worden ist, sondern seine Zustimmung, die ich wieder-holt erbitten muß, dem Gesetzbuch ertheile.

Präsident: Herr I)r. Brüggemann hat das Wort.

Dr. Briiggemnnn: Meine Herren! Wie verschiedenauch die Ansichten über die Herbeiführung einer politischen Einig-keit Deutschlands sein mögen, in der Anerkennung des Strcbens,glaube ich, darf und wird nirgends eine Verschiedenheit statt-finden, daß auf allen übrigen Gebieten menschlichen Lebens undmenschlicher Thätigkeit die Herbeiführung einer Vereinigungaller Deutschen Stämme lebendig erhalten, und wenn es irgend-wie möglich ist, zur Wirklichkeit geführt werde. Dieses Strebenkönnen wir gerade bethätigen auf einem der ausgedehntestenGebiete, indem wir nach dem Wunsche der Staats-Regierungden uns vorliegenden Entwurf des Handelsgesetzbuches einstimmigannehmen. Ich bin am wenigsten im Stande, die Bedenkeneiner Erörterung zu unterwerfen, ans welche der Herr Vorred-ner an dieser Stelle hingewiesen hat. Sie mögen begründetsein, auch der Herr Referent selbst hat ja auf einen Punkt hin-gewiesen, der von ihm berührt worden ist/ sie mögen nach man-chen Seiten hin begründet sein, aber wenn Sie dabei die her-beiführende Annahme des Handelsgesetzbuches in allen StaatenDeutschlands ins Auge fassen, dann können diese Bedenken nicht