Druckschrift 
Verhandlungen ueber die Entwuerfe eines allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuches und eines Einfuehrungs-Gesetzes zu demselben in beiden Haeusern des Landtages im Jahre 1861 : vollst. Abdr. d. stenograph. Berichte nebst Entwuerfen, Motive u. Komm.-Berichten zu denselben
Entstehung
Seite
665
Einzelbild herunterladen
 

665

das hat aber auch die Kommission nicht ignorirt. Sie werdenauf Seite 496 und 497 des Berichts finden, daß die Kommissiongesagt hat, eine scbarfe Grenze zwischen Handelsgeschäften undanderen Geschäften iahe sich nicht ziehen, dies sei aber auchfrüher nicht möglich gewesen, und daher würden Streitigkeitenin Bezug auf diesen Punkt möglicherweise entstehen. Dagegenwerden eine Menge anderer Streitigkeiten dadurch abgeschnittenwerden, daß die mündlichen Verträge mindestens für Handels-geschäfte eingeführt werden. Denn nichts ist eine größere Quelle desStreits, als die destchcndc Nöthigung zum Abschluß öon schrift-lichen Verträgen. Es ist nicht blos die häufige Nichtachtungvon Treu und Glauben, nicht blos die Beseitigung des altenDeutschen Grundsatzes »Ein Mann, ein Wort«, sondern essind auch die zahlreichen Streitigkeiten zu beklagen, die darausentstehen, wenn der Vertrag nicht vollständig erfüllt ist, wasdann der Eine oder der Andere noch zu erfüllen hat, ob münd-liche Neben-Abredcn zum Wesen des Vertrages gehören, unddergleichen mehr. Alle diese Streitigkeiten hören künftig inHandelssachen auf, wenn der mündliche Vertrag bindende Krafterhält. Das ist ein großer Gewinne aber ein noch größererunberechenbarer Gewinn ist der, daß 64 oder mehr verschiedeneGesetzbücher in Handelssachen durch ein einziges ersetzt sind.Bisher konnte kein Kaufmann wissen, nach welchem Gesetze da und dortwerde entschieden werden, künstig wird Jeder wissen, nach wel-chem Gesetze die Entscheidung getroffen werden muß. Ich denke,das ist ein überwiegend großer Vortheil. Ich will noch be-merken, daß auf dem Handelstage in Heidelberg sämmtlicheTheilnehmer mit Ausnahme von drei Stimmen sich für die un-veränderte Annahme des Handelsgesetzbuchs erklärt haben. Das,denke ich, ist doch auch als ein Argument von großer Bedeu-tung zu betrachten.

Jedes Streben nach Gemeinsamkeit setzt die Zulassung vonKompromipcn voraus. Wir können nicht" unbedingt fordern,daß die Anderen annehmen, was wir wollen, und die letzterenkönnen nicht unbedingt verlangen, daß, was sie wollen, vonuns angenommen werde. Kompromiß sind nothwendig, wennman zu einer Einigung gelangen will. Wenn wir daher nachder Einigung noch zu prüfen, ob und wie das Handelsgesetzmit unserem Qbligativnsrecht in Uebereinstimmung zu bringen,so werden alle andere Staaten annehmen, das Gesetz sei vonuns abgelehnt, und nur der Schein einer Nichtablchnung ge-wählt. Darum bitte ich Sie wiederholt um die unveränderteAnnahme.

(Bravo !)

Präsident Es kommt jetzt der Verbcsscrungsantragdes Herrn IU. von Zander, Nr. 136 der Drucksachen.Nach der Geschäfts - Ordnung §. 51 kann nur einmal dasWort gegen denselben, und einmal für denselben er-theilt werden.