Druckschrift 
Verhandlungen ueber die Entwuerfe eines allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuches und eines Einfuehrungs-Gesetzes zu demselben in beiden Haeusern des Landtages im Jahre 1861 : vollst. Abdr. d. stenograph. Berichte nebst Entwuerfen, Motive u. Komm.-Berichten zu denselben
Entstehung
Seite
669
Einzelbild herunterladen
 

hauptet werden, daß die Artikel 422 481 keine mitGrund geltend zu machende Ausstellungen von solchemGewichte veranlassen, um auf Annahme oder Nichtan-nahme dieses Theiles des Gesetzbuches und fvlgewcisedes ganzen Gesetzbuches Einfluß äußern zu können, Siegewähren sowohl den Eisenbahnen als dem Publikum inmehrfacher Beziehung bessern Schutz, als diese bishergenossen haben, und wo sich in der Erfahrung Ucbel-stände ergeben sollten, wird der Verkehr in sich selbsteinfache Mittel der Abhülfe finden. Unablässig wirddazu mitwirken, was durch keine Gesetzgebung geändertwerden kann, daß im Wesentlichen die Interessen derEisenbahn-Gesellschaften und diejenigen des Publikumsidentisch sind.

Der Inhalt der Petitionen, welche von den obenangedeuteten, diametral entgegenstehenden Standpunktenausgehen, ist, wie die Rcgierungs - Konuniffaricn ver-sichern, und wie auch aus den Berathungs-Protvkollensich ergiebt (vcrgl. Nürnberger Protokoll Seite 787,827830, 1230 und 1231, 4071 und folgende, 4778und folgende), bei der Handelsrechts-Konferenz bereitswiederholt zur Sprache gekommen, und Gegenstand reif-licher Berathung gewesen, insbesondere auf den Grundeiner Reihe von sehr ausführlichen Druckschriften, An-trägen und Berichten, welche von beiden Seiten ausge-gangen sind. Die Handels-Konferenz hat auf Grunddieser Berathung die Ueberzeugung gewonnen, daß durchdie Artikel 422 bis 431 die rechte Mitte wirklich ge-troffen worden. Die Regierungs-Kvmmissarien habenin dieser Beziehung noch hervorgehoben: Eine erheblicheStörung des direkten Verkehrs sei, nach der durch dieVerhandlungen und anderweit zur Kenntniß gekommenenSachlage, in Folge der getroffenen Bestimmungen ebensowenig zu befürchten, als eine Bcnachthciligung und un-gebührliche Belästigung des Publikums daraus hervor-gehen werde. Beide Theile, die jetzt von einseitigenStandpunkten ausgingen, und lediglich von diesenStandpunkten den Entwurf beurtheilten, würden sichauch durch die Erfahrung überzeugen, daß die Bestim-mungen des Entwurfs in der That der Natur desVerhältnisses entsprechen, und beiden entgegenstehendenRichtungen gleichmäßig gerecht werden.

Nach dem Allen hat die Kommission in den Peti-tionen keinen Anlaß zu einer Ablehnung des Handels-Gcsetzbuchs oder, was dapelbe wäre, zu einer Suspen-sion des vorliegenden Abschnitts finden können. Selbstwenn die Kommission die volle Freiheit hätte, auf Ab-änderung einzelner Artikel anzutragen und Verbesse-