acht Mitgliedern sechs für das Fallenlassen erklärt. Und ichhade im Namen der Kommission/ unter Hinweisung auf denInhalt des Nachtragsbcrichts/ darauf anzutragen/ daß das hoheHaus sich damit einverstanden erklären möge/ daß die Kommis-sion von ihrem früheren Beschlusse abgegangen und der Staats-Regicrung und dem Beschluß des anderen Hauses beigetrcten ist.
Präsident: Wünscht Jemand das Wort?
(Pause.)
Das ist nicht der Fall.
Ich schließe die Diskussion/ und wir kommen zur Abstim-mung.
§. 4 würde an Stelle von 4—6 nach dem Beschlusse desanderen Hauses so lauten:
Die Privatrechtlichen Vorschriften der Statuten der zuBerlin/ Stettin/ Magdeburg, Tilsit, Königsberg, Dan-zig, Memel und Elbing bestehenden kaufmännischen Kor-porationen treten außer Kraft. Dies gilt namentlichvon den Vorschriften dieser'Statuten, durch welche diekaufmännischen Rechte von dem Beitritt zur kaufmän-nischen Korporation des Ortes abhängig gemacht sind.Ich ersuche diejenigen, welche der verlesenen Abände-rung beitrcten wollen, sich zu erheben.
(Geschieht.)
Die Abänderung ist angenommen.
Der Herr Berichterstatter hat das Wort zu Artikel 4.
Berichterstatter Dr. Bornemann: Ich habe nichts zuerinnern, es ist nur eine kleine Aenderung "in der Fassung, in-dem blos das Wort „persönlich« in Uebereinstimmung mit demanderen Hause gestrichen ist, weil dasselbe hier unpassend erscheint.Die Staats-Regierung hat sich damit einverstanden erklärt.
Präsident: Ich frage, ob Jemand das Wort verlangt?
(Pause.)
Das ist nicht der Fall.
Ich schließe die Diskussion, und wir kommen zur Abstim-mung.
Ich bitte diejenigen, die das Wort „persönlich« indem Art. 4 gestrichen haben wollen, sich zu erheben.
(Geschieht.)
Das Wort „persönlich« ist gestrichen.
Ich nehme an, daß der Artikel 4 mit dieser Abände-rung genehmigt ist.
Wir kommen zu Art. 5.
Der Herr Berichterstatter hat das Wort.
Berichterstatter Dr. Bornemann: Der Artikel 5 ist un-verändert geblieben und ich habe daher zu demselben nichts zul bemerken.
4?