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Verhandlungen ueber die Entwuerfe eines allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuches und eines Einfuehrungs-Gesetzes zu demselben in beiden Haeusern des Landtages im Jahre 1861 : vollst. Abdr. d. stenograph. Berichte nebst Entwuerfen, Motive u. Komm.-Berichten zu denselben
Entstehung
Seite
674
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Präsident: Artikel 5

ist genehmigt.

8- 1

ist genehmigt.

8- 2

ist genehmigt.§.3

ist genehmigt.

' 8- 4

ist genehmigt.

8- 5

ist genehmigt.

8-6

ist genehmigt.

' 8- ?

ist genehmigt.

(Pause)(Pause)(Pause)(Pause)(Pause)(Pause)(Pause)(Pause)(Pause)

ist genehmigt.

8- 9

(Pause)

ist genehmigt.

Der Herr Berichterstatter wolle zu Artikel 6 das Wortnehmen.

Berichterstatter vo. Bornemnnn: Im Artikel 6 sindblos kleine Fassungsänderungen gemacht, um die Sache deut-licher zu machen. ' Sonst habe ich nichts zu bemerken.

Präsident! Wünscht Jemand das Wort zu Artikel 6?(Pause.)

Dann bitte ich die Abänderungen zu verlesen.

Schriftführer Freiherr von Romberg (liest):

1) Die Verfügung (Artikel 5 §. I), durch welchedas Handelsgericht einschreitet, sowie die neue Ver-fügung, welche gemäß Artikel 5 §. 4 oder 6ergeht, ist ohne Bestimmung einer Frist dahin zuerlassen, daß der Betheiligte unter Androhung einerOrdnungsstrafe aufgefordert wird, sich dieser Firmanicht ferner zu bedienen.