2) Das Handelsgericht hat nach Erlaß der Verfügunggemäß Artikel 5 §§. 3 und folgenden, weiterzu verfahre»/ wenn es in glaubhafter Weise davonKenntniß erhält/ daß der Verfügung nach Zustel-lung derselben zuwider gehandelt worden ist.
Präsident- Zeh bitte nun diejenige»/ die den Artikel 6mit diesen Abänderungen annehmen wolle»/ sich zuerheben.
(Geschieht.)
Artikel 6 ist angenommen.
Wir kommen zu Artikel 7. Der Herr Berichterstatterhat das Wort.
Berichterstatter l)e. Bornemanu: Es ist hier von demVorschlage der Regierung nichts verändert/ ich habe nichts zubemerken.
Präsident: Artikel 7 ist angenommen.
Artikel 8.
Berichterstatter Dr. Bornemann: Die Worte -in derRegel« sind gestrichen/ weil sie im Widerspruch mit dem fol-genden Alinea stehen. Weiter habe ich nichts zu bemerken.
Präsident: Ich ersuche diejenigen/ welche die Worte»in der Regel« nach dem Antrage der Kommissiongestrichen haben wollen/ sich zu erheben.
(Geschieht.)
Artikel 8 ist mit dieser Abänderung ange-nommen.
Zu Artikel 9 ist der unterstützte Verbesserungs-Antrag ein-gereicht. Hier wünscht Herr k)--. von Zander zuerst das Wort/und ertheile ich es demselben.
vo. von Zander: Der Verbesserungs-Antrag des HerrnDr. Homeyer wird sich/ wenn ich recht gehört habe/ wohl nurauf den §. 2 beziehen. Was ich also jetzt vortrage, hat daraufnoch keine Beziehung. Nämlich/ meine Herren/ der zweite Dif-ferenzpunkt beruht darauf, daß es in der Regierungs-Vorlagehieß:
»Die Handelsmäklcr werden an den Orten, für welchekaufmännische Korporationen oder Handelskammern be-stehen, von dieser ernannt/ die Ernennung bedarf derBestätigung der Negierung. Die Anstellung von Han-delsmäklern an anderen Orten geschieht durch die Ne-gierung.«
Ihre Kommission schlug Ihnen aber in ihrem ersten Be-richte vor, die Fassung so zu machen:
»Die Feststellung der Zahl der anzustellenden Han-
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