— 676 —
delsmäkler unterließt in beiden Fällen (Absatz 1 und 2)der Genehmigung des Handels-Ministcrs.«
Diese Genehmigung des Handels-Ministcrs über die Zahlder anzustellenden Mäkler hat keine Annahme in dem anderenHause gefunden/ der Herr Handels-Ministcr/ dem hier also einRecht vorbehalten werden soll, der verzichtet darauf/ der wünschtsich dasselbe nicht. Dem wäre es nicht angenehm. Daraus hatIhre Kommission Veranlassung genommen/ um so mehr vonihrem ersten Antrage abzustehen/ und stellt Ihnen anheim/ auchin dieser Beziehung dem Beschlusse des anderen Hauses beizu-treten.
Präsident: Herr Dr. Homeyer hat das Wort.
Dr. Homeyer (vom Platz): Ich habe mich erst beim§. 2 gemeldet.
Präsident: Dann bitte ich/ den Artikel 9 und dasAlinea 1 des §. 1 zu verlesen.
Schriftführer Freiherr von Rombcrg (liest):
Artikel 9.
In Betreff der Handclsmäkler wird Folgendes be-stimmt :
§. I.
Die Handelsmäkler werden an den Orten/ fürwelche kaufmännische Korporationen oder Handels-kammern bestehen/ von diesen ernannt/ die Ernen-nung bedarf der Bestätigung der Regierung.
Präsident: Ich ersuche diejenigen/ die den Artikel 9/wie er verlesen ist/ und das Alinea 1 annehmenwollen/ sich zu erheben.
(Geschieht.)
Dieselben sind angenommen.
Zu Alinea 2 des k hat Herr Dr. von Zander dasWort7
Berichterstatter Dr. von Zander: Dieser Punkt betrifftalso die dritte Differenz —
(Der Herr Redner wird von verschiedenen Seiten unterbrochen.)
Ja/ bei diesen Alineas habe ich nichts zu sagen/ denn siehaben keinen Bezug auf die Disserenzpunkte/ über die allein ichBerichterstatter bin.
Präsident: Ich bitte/ das zweite Alinea auch zu ver-lesen.
Schriftführer Freiherr von Rombcrg (liest):
Die Anstellung von .Handelsmäklern an anderenOrten geschieht durch die Regierung.