oder einzelnen Klassen der Handclsmäklerdurch Königlich e Verordnung beigelegt werden.
Erster Vice - Präsident Graf Eberhard zu Stolberg:Ich bitte nun diejenigen Herren/ sich zu erheben/ welche diesenParagraphen annehmen wollen.
(Geschieht.)
Er ist abgelehnt.
Wir kommen zu §.2 der Gesetzes-Vorlage. Zu dem-selben hat Herr Baron von Senfft einen Antrag aufnamentliche Abstimmung gestellt/ derselbe ist noch nichtunterstützt/ ich stelle ihn daher zur Unterstützung/ und bitte die-jenigen Herren/ welche die namentliche Abstimmungwüstschen/ sich zu erheben.
(Geschieht.)
Die Unterstützung ist nicht hinreichend.
Wir kommen zu §. 2.
Ich bitte/ den §. 2 zu verlesen.
Schriftführer Freiherr von Romberg (liest):
§- 2.
Den Handelsmäklern steht ein ausschließ-liches Recht zur Vermittelung von Handels-geschäften nicht zu. Die Gesetze oder Verord-nungen/ durch welche ihnen ean solches Rechtbeigelegt ist/ werden aufgehoben.
Erster Vice-Präsident Graf Eberhard zu Stolberg :Ich ersuche diejenigen Herren/ sich zu erheben/ welche den§. 2 annehmen wollen.
(Geschieht.)
Es ist die Majorität/ der H. 2 ist angenommen.
Zu H. 3 ist keine Veränderung vorgeschlagen. Ich nehmealso an/ daß er angenommen ist.
Ebenso Alinea k und 2 des §. 4.
Bei Alinea 3 des §. 4 ist blos ein Druckfehler zu be-richtigen/ nämlich/ daß Artikel 75 gesetzt werde/ anstatt Arti-kel 79.
Veränderungen sind auch hier nicht vorgeschlagen. §. 5desgleichen.
Dieselben sind angenommen.
Ebenso die Artikel 10/ 11/ 12/ und zwar letzterer mit9 Paragraphen/ und Artikel 13.
Ich frage/ ob der Herr Berichterstatter etwas dazu zu be-merken hat.
(Wird verneint.)
Sonst nehme ich nach dem früheren Vorgange an/ daßdiese Artikel angenommen sind.