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Verhandlungen ueber die Entwuerfe eines allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuches und eines Einfuehrungs-Gesetzes zu demselben in beiden Haeusern des Landtages im Jahre 1861 : vollst. Abdr. d. stenograph. Berichte nebst Entwuerfen, Motive u. Komm.-Berichten zu denselben
Entstehung
Seite
693
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oder einzelnen Klassen der Handclsmäklerdurch Königlich e Verordnung beigelegt werden.

Erster Vice - Präsident Graf Eberhard zu Stolberg:Ich bitte nun diejenigen Herren/ sich zu erheben/ welche diesenParagraphen annehmen wollen.

(Geschieht.)

Er ist abgelehnt.

Wir kommen zu §.2 der Gesetzes-Vorlage. Zu dem-selben hat Herr Baron von Senfft einen Antrag aufnamentliche Abstimmung gestellt/ derselbe ist noch nichtunterstützt/ ich stelle ihn daher zur Unterstützung/ und bitte die-jenigen Herren/ welche die namentliche Abstimmungwüstschen/ sich zu erheben.

(Geschieht.)

Die Unterstützung ist nicht hinreichend.

Wir kommen zu §. 2.

Ich bitte/ den §. 2 zu verlesen.

Schriftführer Freiherr von Romberg (liest):

§- 2.

Den Handelsmäklern steht ein ausschließ-liches Recht zur Vermittelung von Handels-geschäften nicht zu. Die Gesetze oder Verord-nungen/ durch welche ihnen ean solches Rechtbeigelegt ist/ werden aufgehoben.

Erster Vice-Präsident Graf Eberhard zu Stolberg :Ich ersuche diejenigen Herren/ sich zu erheben/ welche den§. 2 annehmen wollen.

(Geschieht.)

Es ist die Majorität/ der H. 2 ist angenommen.

Zu H. 3 ist keine Veränderung vorgeschlagen. Ich nehmealso an/ daß er angenommen ist.

Ebenso Alinea k und 2 des §. 4.

Bei Alinea 3 des §. 4 ist blos ein Druckfehler zu be-richtigen/ nämlich/ daß Artikel 75 gesetzt werde/ anstatt Arti-kel 79.

Veränderungen sind auch hier nicht vorgeschlagen. §. 5desgleichen.

Dieselben sind angenommen.

Ebenso die Artikel 10/ 11/ 12/ und zwar letzterer mit9 Paragraphen/ und Artikel 13.

Ich frage/ ob der Herr Berichterstatter etwas dazu zu be-merken hat.

(Wird verneint.)

Sonst nehme ich nach dem früheren Vorgange an/ daßdiese Artikel angenommen sind.