Erster Vice-Präsident Graf Eberhard zu Stolberg:Ich ersuche diejenigen Herren, welche den Artikel 27 inder verlesenen Form annehmen wollen, sich zu erheben.
(Es erhebt sich die Mehrheit.)
Er ist angenommen.
Artikel 28, 29, 30, 31, 32 und 33 sind ebenfalls zurunveränderten Annahme empfohlen.
(Pause.)
Da kein Widerspruch erfolgt, so nehme ich diese Ar-tikel für genehmigt an.
Wir kommen nun zum III. Abschnitt.
Artikel 34, 35, 36 sind zur unveränderten Annahmeempfohlen.
(Pause.)
Ich erachte dieselben für angenommen.
IV. Abschnitt.
Artikel 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46 sindebenso zur unveränderten Annahme empfohlen.
(Pause.)
Sie sind genehmigt.
Verlangt der Herr Berichterstatter zu Artikel 47 dasWort?
Berichterstatter I)r. Boruemanu: Es ist nur das Wort«Handelsgeschäfte«, nm Mißverständnissen vorzubeugen, statt desWorts «Handelsbetrieb « gesetzt und sodann nur eine Fassungs-Aenderung vorgenommen.
Erster Vice-Präsident Graf Eberhard zu Stolberg :Die erste Aenderung besteht darin, daß statt der Worte «ausseinem Handelsbetriebe« gesetzt werde «aus seinen Handels-geschäften.« Wenn keine Erinnerung dagegen erfolgt, sonehme ich diese Aenderung als angenommen an.
(Es widerspricht Niemand.)
Sie ist angenommen.
Ebenso ist unter Nummer 3 eine Fassungs-Aenderung vor'geschlagen. Wenn keine Einwcndnng erfolgt, nehme ich sie fürgenehmigt an.
(Pause.)
Sie ist genehmigt.
Die Artikel 48, 49 und der Eingang des Artikels50 sind zur unveränderten Annahme empfohlen.
(Pause.)
Sie sind genehmigt.
Wir kommen nun zu dem §. I des Artikels 50. DerHerr Berichterstatter hat das Wort.