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Berichterstatter Itr. Bornemaun: Es ist dieser Para-graph mir geändert, um ihn in Uebereinstimmung zu bringenmit Artikel 47, damit nicht durch die verschiedene Fassung einMißverständnis entstehe. Materiell ist dadurch nichts geändert.
Erster Vice-Präsident Graf Eberhard zu Stolberg !Es wird §. 1 des Artikels 59 nach der Faßung der Kom-mission von dem Herrn Berichterstatter zur unveränderten An-nahme empfohlen. Verlangt Jemand zu demselben das Wort?
(Es meldet sich Niemand.)
Dies ist nicht geschehen/ ich bitte, denselben zu verlesen.
Schriftführer Freiherr von Romberg (liest):
Auf Vollstreckung durch Personal - Arrest ist zu er-kennen :
1) wenn die Verurtheilung wegen derVerbindlichkeit eines Kaufmanns auseinem Geschäft erfolgt, welches aufSeiten dieses Kaufmanns ein Handels -Geschäft ist/
2) wenn die Verurtheilung wegen derVerbindlichkeit eines Kaufmanns ineiner der im Artikel 2 Ziffer 2 — 7aufgeführten Handcls-Sachcn erfolgt.
Erster Vice-Präsident Graf Eberhard zu Stolberg :Bis hiehcr!
Es treten danach die Nr. 6. und 4. unverändert ein.
Ich bitte diejenigen Herren, welche den Paragraphenso wie er vorgeschlagen ist, annehmen wollen, sich zuerheben.
(Es erhebt sich die Mehrheit.)
Der Paragraph ist angenommen.
Wir kommen zu 2.
Berichterstatter l)r. Boruemanu: Es ist dies nur eineFassungsänderung.
Erster Vice-Präsident Graf Eberhard zu Stolberg :W enn Niemand widerspricht, so werde ich annehmen, daß dasHaus mit dieser Fassungs - Aenderung einverstan-den ist.
(Es widerspricht Niemand.)
Sie ist angenommen.
Artikel 51 ist unverändert.
Derselbe ist angenommen.
Wir kommen zu Artikel 52. Der Herr Berichterstatterhat das Wort.
Berichterstatter l)r. Boruemanu: Im Artikel 52 ist