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Verhandlungen ueber die Entwuerfe eines allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuches und eines Einfuehrungs-Gesetzes zu demselben in beiden Haeusern des Landtages im Jahre 1861 : vollst. Abdr. d. stenograph. Berichte nebst Entwuerfen, Motive u. Komm.-Berichten zu denselben
Entstehung
Seite
697
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nur ein Druckfehler zu berichtigen. Darin ist der Artikel 45falsch angegeben, es muß Artikel 41 sein.

Dann ist von Rheinischen Juristen gewünscht worden, daßArtikel 69 des 6ocko rommoiev hinzugefügt werden möge, ob-gleich derselbe schon gegenwärtig aufgehoben ist. Es hat dieseHinzufügung kein Bedenken.

Erster Vice-Präsident Graf Eberhard zu Stolbcrg:Es wird vorgeschlagen, den Artikel 52 nach der Regierungs-Vorlage anzunehmen, nur mit dem Unterschied, den Artikel 45in Artikel 41 zu verwandeln, und daß zweitens zum Schlußnoch der Artikel 69 eine Stelle gefunden hat. Ich bitte die-jenigen Herren, welche damit einverstanden sind, sich zuerheben.

(Geschieht.)

Die Annahme ist erfolgt.

Wir kommen zu §. 3.

Berichterstatter Dr. Bornemann: Sie überzeugen sich,daß die zwei Striche in Zahlungs-Einstellung eingeschoben sind,also eine bloße Formsache.

Erster Vice-Präsident Graf Eberhard zu Stolberg :Ich glaube, hierzu wird Niemand das Wort verlangen.

(Pause.)

Es ist §. 3 so angenommen.

Wir kommen nun zum V. Abschnitt. Es sind Ihnenzur Annahme empfohlen zuerst der Artikel 53 mit den erstenneun Paragraphen. In §. 16 wird eine Aenderung vor-geschlagen.

Berichterstatter Ilr. Borneinann: In diesem Para-graphen, sowie in den folgenden Artikeln 54 und 55 hat dieKommission in Uebereinstimmung mit der Kommission des an-deren Hauses es für nothwendig erachtet, nicht den beidenHerren Ministern, wie in der Regierungs - Vorlage beantragtwird, sondern der Königlichen Verordnung die Ordnung derimmerhin sehr wichtigen Gegenstände vorzubehalten, umsomehr,da es jedenfalls sehr wünschenswerth ist, daß die Bestimmungendurch die Gesetz-Sammlung allgemein bekannt gemacht werden.

Erster Vice-Präsident Graf Eberhnrd zu Stolberg :Artikel 53 mit den §§. 1 bis 9 ist genehmigt.

Zu §. 16 hat Ihnen der Herr Berichterstatter so ebendas Verhältniß auseinandergesetzt. Ich frage, ob dazu Jemandnoch das Wort verlangt?

(Pause.)

Das ist nicht der Fall/ ich werde ihn also verlesen lassen,und wenn er in dieser Form angenommen wird, so werde ich