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scrungsantrag des Herrn Groddcck vor/ der hinreichendunterstützt ist. Ich frage/ ob der Herr Berichterstatter zu Ar-tikel 61 das Wort wünscht?
Berichterstatter Dr. Borncmann: Der Antrag erscheintwir als durchaus unbedenklich. Er stimmt mit dem übcrci»/ wasauch das andere hohe Haus gewünscht hat. Der Antrag ent-hält aber keine Ergänzung des Gesetzes/ sondern es wird darinder Negierung anheimgegeben/ eine das Gesetz ergänzende Be-stimmung zu treffen.
Erster Vice-Präsident Gras Eberhard zu Stolberg Ich fragt/ ob der Herr Antragsteller das Wort verlangt?
(Verzichtet.)
Ob sonst Jemand das Wort verlaugt?
(Pause.)
Dann würden wir zur Abstimmung kommen/ und würdenzunächst also über den Verbcsserungs-Antrag des Ober-Bürgermeisters Groddeck/ der unter Nr. 148 der Druck-sachen vorliegt/ abzustimmen haben.
Ich bitte/ denselben zu verlesen.
Schriftführer Freiherr von Romberg (liest)'Das Herrenhaus wolle beschließen!
an die Königliche Staats-Ncgicrung die Aufforderungzu richten:
daß dieselbe dem Landtage in dessen nächsterSession ein die Rechtsverhältnisse der Schiff-fahrt auf den Strömen und Binnengewässernregelndes Gesetz vorlegen möge.
Erster Vice-Präsident Graf Eberhard zu Stolberg :Ich ersuche diejenigen Herren/ welche sich der Resolutionanschließen wollen/ sich zu erheben.
(Geschieht.)
Es ist die Majorität.
Der Herr Berichterstatter hat das Wort.
Berichterstatter 11r. Bornemann : Es bedarf wohl keinerBemerkung/ daß/ da der Antrag nicht mit dem Einführungs-Gcsetz zusammenhängt/ der Beschluß auch nicht dem anderenHause als Ergänzung des Einführungs-Gcsetzes mitzutheilen ist.
Erster Vice - Präsident Graf Eberhard zn Stolberg:Wir haben nun »och über Art. 61 abzustimmen und darüberzu verhandeln. Ich frage/ ob der Herr Berichterstatter nochdas Wort verlangt?
(Pause.)
Es hat sonst Niemand das Wort verlangt. Somit istArt. 61 ebenfalls angenommen.