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Verhandlungen ueber die Entwuerfe eines allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuches und eines Einfuehrungs-Gesetzes zu demselben in beiden Haeusern des Landtages im Jahre 1861 : vollst. Abdr. d. stenograph. Berichte nebst Entwuerfen, Motive u. Komm.-Berichten zu denselben
Entstehung
Seite
700
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Wir kommen nun zn den Uebergangs - Bestim-m » ngc n.

Ich frage, ob der Herr Berichterstatter das Wort ver-langt?

(Verzichtet.)

Art. 62 wird unverändert empfohlen, ebenso Art. 63,64, 65, 66.

Dieselben sind angenommen.

Wir kommen zn Art. 67.

Der Herr Berichterstatter hat das Wort.

Berichterstatter I)r. Bornemann: Der Zusatz»und kann später nicht mehr angemeldet werden«ist nur eine Konsequenz des Vordersatzes, und macht nur deut-lich, was die Ansicht der Regierung ist.

Erster Vice-Präsident Graf Eberhard zu Stolberg :Verlangt Jemand das Wort zum dritten Alinea des Art. 67?

(Pause.)

Es ist nicht der Fall. Alinea k, 2 sind zur unverändertenAnnahme empfohlen. Alinea 3 ist Ihnen eben erklärt worden.Ich nehme also an, da Niemand das Wort verlangt, daßdieselben angenommen sind.

(Pause.)

Alinea 4 ist zur unveränderte« Annahme empfohlen, undist hiernach angenommen.

Wir kommen zu Art. 68.

Berichterstatter Dr. Bornemann ' Zu Art. 68 will ichnur bemerken, daß in der achten Zeile des Artikels es in Ueber-einstimmung mir den Drucksachen des anderen Hauses stattThatsache Thatsachen heißen muß. Es ist ein Druckfehler,den man nicht hat zur Sprache bringen wollen, der aber beider. Ausfertigung zu berücksichtigen ist. Außerdem sind dieWorte: »soweit dieselben von denen des Handelsgesetzbuchesabweichen« gestrichen worden, weil diese Worte zu Mißdeutun-gen führen konnten.

Erster Vice-Präsident Graf Eberhard zu Stolberg :Ich werde also den Art. 68, wenn sich Niemand zum Wortemeldet, verlesen lassen.

Schriftführer Fciherr von Romberg (liest):

Artikel 68.

Wenn in Bezug auf eine Firma, deren ein Kauf-mann bereits am 1. März 1862 sich bedient hat, oderbei einer zu dieser Zeit bereits bestehenden Handels-Gesellschaft nach dem 1. März 1862 eine Thatsachesich ereignet, welche gemäß den Vorschriften des Handels-gesetzbuches zur Eintragung in das Handels-Register