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Präsident: Insofern Niemand das Wort ergreift,nehme ich an, daß die Streichung des Artikels 09 vomHause angenommen worden ist.
(Pause.)
Die Streichung ist angenommen.
Die Artikel 70, 7k, 72 und 73 haben zu Aende-rungen keine Veranlassung gegeben.
Wünscht der Herr Berichterstatter sich darüber anszu-sprechen?
(Derselbe verzichtet.)
Wünscht sonst Jemand das Wort zu ergreifen?
(Pause.)
Da» ist nicht der Fall. Ich nehme also Artikel 70,7k, 72, 73 für genehmigt an.
Ebenso sind die Artikel der Schlußbestimmungennnverändert geblieben. Hat der Herr Berichterstatter etwasanzuführen?
(Derselbe verzichtet.)
Wenn Niemand das Wort ergreift, so nehme ich hiermitdie Artikel 74 und 75, als genehmigt an.
(Pause.)
Dieselben sind genehmigt.
Die Eintheilnng des Gesetzes und die Ueber-schriften der verschiedenen Abschnitte haben keine Veränderungerfahren. Das Hans nimmt dieselben an, insofern keine Ein-wendung geschieht.
(Pause.)
Die Genehmigung ist ertheilt. Ebenso ist der Titeldes Gesetzes nicht verändert worden, und ist dem Eingangdes Gesetzentwurfs die gewöhnliche Fassung gegeben. Hatder Herr Berichterstatter noch etwas zu bemerken?
Berichterstatter Ike. Bornemann: Sie stimmen mit derFassung des anderen Hauses überein.
Präsident: Ich nehme also an, daß das Haus mit Ti-tel und Eingang des Gesetz-Entwurfs einverstan-den ist.
(Pause.)
Titel und Eingang sind genehmigt.
Es bleibt nun noch übrig, über den Gesetz-Entwurfim Ganzen abzustimmen. Soll die Verlesung stattfinden?
(Allseitiger Ruf: Nein!)
Dann ersuche ich Diejenigen, welche dem Entwurf einesEinführungsgesetzes zum Allgemeinen DeutschenHandelsgesetzbuch in der heute beschlossenen Fas-