WILHELM HERZ
„Kund und zu wißen Sei hiermit jedermann, daß nachstehende PersonenDato vor uns eigenhändig unterschriebene Zeugen erschienen sind, und zwar:
a. der hiesige israelitische Bürger und Banquier Herr Moses Wolffs, alsVater und in Assistenz seiner nachstehend genannten Tochter, derJungfer Louise Wolffs.
b. die obengenannte Jungfer Louise Wolffs einzige Tochter des oben-gedachten Herrn Moses Wolffs, als Braut.
c. der israelitische Kaufmann und Einwohner, Herr Salomon Herz ausAnhalt, Bernburg, ein majorenner und selbständiger Jüngling alsBräutigam.
und haben nachstehende Ehepacten erster Art vor uns unter einander ver-abredet und abgeschlossen.
I. Es verpflichtet sich nemlich der obgedachte, bereits majorenne Jüng-ling, Herr Salomon Herz aus Bernburg im Herzogthum Anhalt gleichesNamens, obengedachte Jungfer Louise Wolffs aus Halle im Herzog-thum Sachsen, Preußischen Antheils, dereinst zu ehelichen, zu ernährenund selbe so zu behandeln, wie es einem redlichen Ehegatten nachisraelitischem Gebrauche geziemt, und sie unter den Trauhimmel zuführen nach den Gesetzen Moses und Israels, ihr ferner die üblichenHochzeitsgeschenke am Trauungstage nach Vermögen darzureichen.Ferner verspricht er ihr auch über alles sein gegenwärtiges und zukünf-tiges Vermögen den gemeinschaftlichen Antheil zu lassen, sowie ihrauch nicht minder den sogenannten Chaliza-Brief von allen seinenBrüdern noch vor der Trauung unentgeldlich auszuwürken.
II. Dagegen verpflichtet sich nun auch die Jungfer Louise Wolffs aus Halleihren künftigen Ehegemahl den mehrgedachten Herrn Salomon Herzaus Bemburg dereinst gleichfalls nach israelitischen Gesetzen zu ehe-lichen, ihn stets so zu behandeln und ihm all dasjenige zu leisten, waseiner tugendhaften Ehefrau zukommt und einer redlichen Hausfraugeziemt.
III. Verspricht der Vater der Jungfer Braut, Herr Moses Wolffs von Halleder Jungfer Louise Wolffs, nachdem sie bereits die Einwilligung zu die-ser Verlobung durch ein lautes Jawort vor uns Zeugen von sich gegeben,2500 Rs., sage zweitausendfünfhundert Thaler in Louisd’or a 5 Reichs-thaler am Hochzeitstage als Aussteuer nebst einer seinem Vermögenund der Mitgabe angemessenen Ausstattung zu geben. Rücksichtlichdes Erbantheils seiner Tochter nach seinem dereinstigen Tode soll esnach seinem bereits unterm 17. September 1817 beim hiesigen Land-und Stadtgericht niedergelegten Testament gehalten sein.
IV. Die Hochzeit selbst soll im Monat May 1822 an einem von beiden Theilendereinst annoch zu bestimmenden Orte auf Kosten des Herrn MosesWolffs gefeiert werden, sowie auch der Hochzeitstermin annoch näherzu bestimmen sein soll.