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Das Wiesbadener Abkommen
Belgien, Italien, Serbien, England ) mit der Aufforderung zu einerÄußerung über die Lieserungsmöglichkeiten und die Lieferfristen. Eshandelte sich dabei insgesamt um etwa 18000 einzelne Positionen allerArt von Fertigfabrikaten, Halbfabrikaten, Rohstoffen und sonstigenNaturerzeugnissen. Ihr Wert wurde auf mindestens zehn MilliardenGoldmark geschätzt.
Das sah an sich nach sehr viel aus; in Wirklichkeit war jedochmit diesen Anfordernngslisten nur zu einem geringen Teil praktischetwas anzufangen.
Die der deutschen Regierung überreichten Listen waren nämlichim wesentlichen, wie sich bald herausstellte, lediglich eine Zusammen-stellung der Schadensanmeldungen der einzelnen Ge-schädigten, die kunterbunt durcheinander gingen, ohne daß ausihnen die Einzelheiten ersehen werden konnten, die für die Vergebungder Lieferungen unerläßlich waren. Unter den Anforderungen waralles mögliche vertreten, von ganzen Fabrikanlagen bis zu den ein-fachsten Artikeln des täglichen Lebens und des persönlichen Bedarfs.Eine große Anzahl von Anforderungen mußte von vornherein aus-scheiden, da sie sich auf Dinge bezogen, die in Deutschland nichtgewonnen oder hergestellt werden und zu deren Lieferung Deutschland auch nach der weitesten Auslegung der Anlage IV des Teil VIIIdes Friedensvertrages uicht verpflichtet ist. Das gilt z. B. für dieForderungen auf Gummi, Wolle, Baumwolle, Mangan, Kupfer undähnliche Rohstoffe, die Deutschland selbst einführen muß und an denender deutsche Inlandsbedarf noch immer nicht ausreichend gedeckt ist.
Das Wiederaufbauministerium, das für die Bearbeituugdieser Dinge zuständig ist, hat an Hand der von der Reparations-kommission überreichten Listen mühsame Verhandlungen geführt; dasErgebnis dieser Arbeit war, daß schließlich der Reparationskommissionbis Ende April 1921 Angebote in einem Gesamtwert von rund11 Milliarden Papiermark gemacht werden konnten.
Von diesen Angeboten, die auf Gold umgerechnet noch nichteinmal 800 Millionen Goldmark darstellten, konnte jedoch nur einBruchteil praktische Bedeutung gewinnen, weil die Reparations-kommission nachträglich einen großen Teil ihrer Listenanforderuugenzurückgezogen hat, und zwar vielfach erst, nachdem unsere Angebotebereits vorlagen. Von den Angeboten in Höhe von 11 MilliardenPapiermark, die das deutsche Wiederaufbauministerium den Entente-regierungeu auf deren Anforderungslisten gemacht hat, haben dieEntenteregierungen nur solche in Höhe von etwa 500 MillionenPapiermark ihrerseits mit Bestellungen beantwortet. Ans dieseBestellungen waren bis Mitte 1921 nur Lieferungen in Höhe vonetwa 100 Millionen Papiermark ausgeführt wordeu.
Diese Ziffern sind geradezu lächerlich gering, nicht nur imVerhältnis zu dem tatsächlichen Bedarf für den Wiederaufbau uudzu den ursprünglichen Anforderungen der Ententeregierungen, sondernauch im Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der deutschen Industrie.