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Die Politik der Erfüllung / von Karl Helfferich
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Das Wiesbadener Abkommen

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Erst recht aber sind die Bestellungen und Lieferungen lächerlich geringgegenüber jenen Beträgen, welche uns in dem Ultimatum als Repa-rationsschuld auferlegt worden sind. Die von der Reparations-kommiffion in Deutschland bis Mitte 1921 gemachten Bestellungenin Höhe von 500 Millionen Papiermark repräsentierten damals nureinen Wert von Millionen Goldmark, und die von der deutschenIndustrie getätigten Lieferungen an die Reparationskommission inHöhe von 100 Millionen Papiermark nur einen Wert von 6^/? Milli-onen Goldmark. Die Bestellungen sind also nur 1°/o, diebisher getätigten Lieferungen sogar nur ^/s °/° eineseinzigen Jahrestribnts.

Was im übrigen im Wege freiwilliger Verkäufe Deutscher an französische und belgische Geschäftsleute an Lieferungenvon Materialien, Maschinen und anderen Sachgütern für die Zweckedes Wiederaufbaus getätigt worden ist, entzieht sich einstweilen derFeststellung.

Eine besondere Rolle hat von Anfang an die Beteiligungdeutscher Unternehmer und Arbeiter an den Wieder-aufbauarbeiten selbst gespielt. Die deutsche Regiernug warvon Anfang an bereit, sich in möglichst großem Umfang an diesenArbeiten zu beteiligen. Ihre erste Anregung ging dahin, daß sieselbst für die von ihr zu übernehmenden Arbeiten als Generalunter-nehmer fungieren wollte, so daß die deutschen Arbeiter unter ihrgearbeitet hätten.

Die Ententeregierungen schoben die Angelegenheit von dempraktischen auf das theoretische Gebiet. Als die deutsche Regierungbeantragte, ihr zum Zwecke der Aufstellung praktischer Pläne dieBesichtigung des wiederanfzubaueuden Gebietes zu gestatten, wurdedieser Antrag abgelehnt. Die Entente verwies die deutsche Regierungauf die Erörterung der die Unterbringung, soziale Behandlung undrechtliche Stellung der Arbeiter betreffenden Frageri. Die deutscheRegierung ließ die Sache auf dieses tote Gleis schieben. Die vonbeiden Seiten eingesetzten Unterkommissionen kamen zwar nach lang-wierigen Verhandlungen zu einer Einigung, aber die Zustimmungder französischen Regierung zu dieser Einigung blieb aus.

Der im Herbst 1920 zwischen den Herren Seydoux undBergmann besprochene Plan umfaßte nicht uur die Lieferung vonSachgütern, sondern auch die Mitwirkung deutscher Arbeit an demWiederaufbau selbst. Herr Seydoux hatte vorgeschlagen, daß deut-sche Arbeitskräfte unter französischen Unternehmern am Wiederaufbaumitwirkeu und dafür von Deutschland in deutschem Gelde entlohntwerden sollten. Ich habe bereits erwähnt, daß die deutsche Regierungdnrchans geneigt war, ans die Seydoux'schen Vorschläge einzugehen,daß aber gleichwohl diese Vorschläge nach der Vertagung der BrüsselerKonferenz unter den Tisch gefallen sind.

In der Note vom 22. April 1921 hat die deutsche RegierungFehrenbach-Dr. Simons den Vorschlag der praktischen Mit-

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