Das Wiesbadener Abkommen
So entstehe die Frage, wie es möglich sei, den „Platzregen anMaterialbedürfnissen", der über Frankreich hereinbreche, wennder Wiederaufbau in drei oder vier Jahren beendet sein solle, so zu„kanalisieren", daß er nicht die Jahresaufnahmefähigkeit Frank-reichs erheblich übersteige. Wenn wir einen großen Teil des fran-zösischen Jahresbedarfs zu uns herüberkanalisierten, so könnten wirvon Frankreich nicht erwarten, daß es in einein Jahre auf Devisen-empfang gänzlich verzichte oder uns gegenüber ins Debet komme,indem wir ohne vorherige Vereinbarung mehr lieferten, als Zahlungs-ansprüche in dem betreffenden Jahre an uns gestellt werden.
„Ich habe diese Ausführungen nicht ohne einige Verwunderunggelesen. Wenn man die mehr als kläglichen Ergebnisse allerunserer bisherigen Bemühungen kennt, überhaupt irgend-welche Sachleistungen an die Stelle der uns auferlegten Goldleistungenzu setzen, — wenn man sich an die Tatsache erinnert, daß unsere ge-samten bisherigen Sachleistungen für den Wiederaufbau Nordfrank-reichs noch nicht einmal ein Fünftel Prozent eines ein-zigen Jahrestributs ausmachen, dann könnte man sich denken,daß der deutsche Wiederaufbauminister andere Sorgen hätte als die,wie sich verhindern läßt, daß wir Frankreich mit unseren Wieder-aufbaulieferungen überschwemmen. Ich muß gestchen, daß die Fragenwie Deutschland die ihm auferlegten Goldzahlungen soll bewirkenkönnen, mir erheblich größere Sorgen macht als die Frage, wie wirunsere Sachleistungen soweit beschränken können, daß die Franzosen noch genng Devisen von uns zu fordern haben.
„Auch in der zweiten für unsere praktische Mitwirkung am fran-zösischen Wiederaufbau wichtige» Frage, der Preisfrage, hat unsHerr Rathenau nicht sonderlich erleichtert. Er hat ausgeführt: „Eswird sich darum handeln, einen Maßsiab zu finden, der Preisfest-setzungen in gerechter Weise ermöglicht und gewährleistet, so daß diefranzösische Industrie nicht in die Lage kommt, sich darüber zu be-schweren, daß Leistungen, die Deutschland macht, erheblich teurersind, als sie in Frankreich sein würden. Diesen Anspruch könnenwir nicht erheben." — Mir ist bisher nicht zu Ohren gekommen,daß man uns eine solche Unbescheidenheit zutraute. Aber selbst füreinen solchen unwahrscheinlichen Fall hat der Versaillcr Vertrag unddas Ultimatum den Franzosen alle denkbaren Zwangsmitteln gegen unsin die Hand gegeben: Für wichtige Waren kann uns die Entente diePreise durch Spruch der Reparationskommission diktieren, sürandere sind sie im Zweiselsfall von einem durch die Reparations-kommission ernannten Obmann festzusetzen.
„Zu der dritten großen Frage, der Frage der Arbeitsleistungen,konnte Herr Rathenau gleichfalls keine erfreulichen Aussichten eröffnen.„Dieses Gebiet," sagte er, „wird verhältnismäßig in seinem Umfangzurücktreten". Schwierigkeiten in der Art des von den Franzosengewünschten Wiederaufbaus der Städte, Schwierigkeiten in der sozial-politischen Verständigung, Schwierigkeiten in der Lohnfrage! Nur