Druckschrift 
Die Politik der Erfüllung / von Karl Helfferich
Seite
50
Einzelbild herunterladen
 

5,0

Das Wiesbadener Abkommen

eine Schwierigkeit hat Herr Rathenau vergessen aufzuzählen, die Haupt-schwierigkeit: die Schwierigkeit in der Frage des guten Willensder Franzosen, die nun eben einmal keine deutschen Arbeiter zu"sich hereinlassen wollen."

Diese Warnung vor den Klippen der Verhandlungen mit HerrnLoucheur hat uichts gefruchtet. Das am 7. Oktober 1M1 von denbeiden Ministern in Wiesbaden unterzeichnete Abkommenrechtfertigte in seinen Kernpunkten die schon im Juni von mir aus-gesprochenen Befürchtungen.

- Herr Dr. Rathenau war in die Verhandlungen mit dem an sichrichtigen und durch den Zwang der Verhältnisse vorgezeichnetenProgramm hineingegangen:- Ersetzung der Goldz ah lungeu durchSachleistungen für den Wiederaufbau. Mit diesem Programmhat er das Wiesbadener Abkommen nach seinem Abschluß zu verteidigengesucht, und auf die Urteilslosen in Regierung, Parlament und Öffent-lichkeit hat er damit einen unleugbaren Eindruck gemacht. Für denäußeren Erfolg kommt es ja nicht darauf au, wie die Dinge sind,sondern wie sie dargestellt werden.

In Wirklichkeit har Dr. Rathenau in seinen Verhandlungen mitHerrn Loucheur das von ihm erstrebte Ziel der Ersetzung der deutschen Goldzahlungen durch Sachleistungen geradezu in sein Gegenteil um-biegen lassen.

Von allem Beiwerk und allen Bedingungen zweiter und dritterOrdnung entkleidet, stellt sich der Kern des Wiesbadener Abkommensfolgendermaßen dar:

Der Gesamtwert der Sachleistungen Deutschlands an Frankreich sür die Zwecke derReparation" soll bis zum 1. Mai 1926, also inden nächsten viereinhalb Jahren, den Betrag von 7 Milliarden Gold-mark nicht überschreiten. Um Mißverständnisse zu vermeiden, mußbetont werden, daß Frankreich in keiner Weise verpflichtet ist, Materialienund Waren im Werte von 7 Milliarden Goldmark innerhalb dergenannten Zeit von uns zu beziehe:?. Im Gegenteil: Die französischeRegierung hat für sich selbst uud für die französischen Geschädigtenausdrücklich volle Freiheit in bezug auf die Bestellungen deutscher Materialien und Waren vorbehalten, sie braucht überhaupt nichtsbei uns zu bestellen und wird sicher bei uns nur das bestellen, wassie in Deutschland besser und billiger erhalten kann als anderwärts ein Erfolg, für den es eines Abkommens Rathenau -Loucheur nichtbedürfte. Jedenfalls bekamen wir mit dem Wiesbadener Abkommenkeinerlei Titel in die Hand, der uns irgendeinen Anspruch auf fran-zösische Bestellungen gibt; wir siud nach dem Abkommen genau sowie vorher ganz und gar von dem guten Willen Frankreichs abhängig.

Aber um diesenErfolg" zu erreichen, hat der deutsche Unterhändlerfolgendes entscheidende Zugeständnis gemacht. Soweit Frankreich für die Zwecke des Wiederaufbaues bis zum 1. Mai 1926 Materialienuud Waren bei uns bestellt, soll der Wert dieser Materialien undWaren nicht wie in dem Ultimatum vorgesehen in voller Höhe