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Die Politik der Erfüllung / von Karl Helfferich
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ErMungssteucrn und Zwangsnnleihc

beginn der parlamentarischen Arbeiten die Aufgabe, zu den Aus-schußbeschlüssen Stellung zu nehmen. Dies geschah in einer Rede,die der Reichsfinanzminister Dr. Hermes am 10. Januar 1922 voreiner Sitzung der vereinigten Steuerausschüsse des Reichstags hielt.DieWünsche der Regierung" faßte er dabeiwie folgt zusammen:Die Zölle auf Kaffee, Tee uud Kakao, deren Erhöhungin erster Lesung abgelehnt worden ist, müssen mindestensauf die vom Reichswirtschaftsrat vorgeschlagene Höhe ge-bracht werden. Bei der Tabaksteuer wird die Herab-setzung der Ermäßigung der Steuersätze für Zigaretten undfür Feinschnitt von 20 auf höchstens 10 v. H. notwendigsein. Bei der Biersteuer wird die Steuerbegünstigungfür Bier mit einem Stammwürzegehalt bis zu 9 v. H. be-seitigt werden und im übrigen der gesamte Ertrag aus dervorgeschlagenen Biersteuer voll dem Reiche zufließen müssen.Den Gemeinden wird daneben die Befugnis zur selbständigenErhebung eines bestimmten Zuschlages einzuräumen sein.Die Zuckersteuer, die in erster Lesung auf den Satz vonnur 50 ^ für den Doppelzentner erhöht worden ist, mußauf den im Entwurf vorgeschlagenen Satz von 100 aufeinen Doppelzentner gebracht werden. Bei der Kohlen-steuer muß der größte Wert darauf gelegt werden, daßdie vorgeschlagene Erhöhung auf 40 v. H. bewilligt wirdmit der Maßgabe, daß je nach Lage der wirtschaftlichenVerhältnisse eine Ermäßigung oder Erhöhung dieses Satzeseintreten kann.... Die Umsatzsteuer soll nach den Be-schlüssen in erster Lesung nur auf 2 v. H. erhöht werden.Diese Steuer bildet wegen ihres Ertrages das Rückgratder vorgeschlagenen Finanzreform, nnd es muß deshalb ausfinanziellen und auch ans sonstigen Gründen, die bereits inder ersten Lesung eingehend dargelegt worden sind, dergrößte Wert darauf gelegt werden, daß der im Entwurfvorgeschlagene Satz von 2^2 v. H. auch tatsächlich Gesetzes-kraft erlangt. Die Reichsregierung glaubt sich zu dieserBitte um so mehr berechtigt, als sie der Überzeugung ist,daß auch dieser Satz wirtschaftlich tragbar ist...

Bei den Vermögenssteuergesetzen, die in verschie-dener Hinsicht den Kernpunkt der Vorlagen bilden, sindebenfalls wesentliche Änderungen erfolgt. Ich möchte hierbeidie Änderungen der Bewertungsvorschriften besonders her-vorheben. Ohne auf Einzelheiten einzugehen, möchte ich dieHoffnung aussprechen, daß es in zweiter Lesung gelingenmöge, eine Lösung in dieser Frage zu finden, auf derenBoden eine breite Mehrheit dieses Hohen Hauses tretenkann. Der Tarif des Vermögenssteuergesetzes ist mit Rück-sicht auf die inzwischen eingetretene Geldentwertung durchAuseinanderziehung der Steuerstufeu abgeschwächt worden.