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Die Politik der Erfüllung / von Karl Helfferich
Seite
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94 Diefreien Sachlieferungen" als Rettungsversuch

Eine wirkliche Gefahr besteht freilich bei jeder Leistungin Gütern, daß nämlich, wenn diese Leistung in Güternwahllos geschieht, der Fall eintreten kann, daß die Güter,die wir an fremde Nationen liefern, unseren eigenen Güternauf dem Weltmarkte Konkurrenz machen. Dagegen müssendie entschiedensten Vorkehrungen getroffen werden. Das wareiner der Gedanken, die mich unablässig in den Wiesbadener Verhandlungen beschäftigten: In welcher Weise ist esmöglich, dafür zu sorgen, daß Güter, die wir alsZahlung geben, uns diese Konkurrenz nicht machen.

Mit diesem Gedanken ist die Tatsache zu verbinden, daßdie Belastung des Weltmarktes selbst durch einen Mehrexportnur daun erträglich wird, wenn gewissermaßen Ablagerungs-stätten für Güter gefunden werden, d. h. solche Stellen, beidenen die Güter, ich möchte sagen, im Abgrunde verschwinden,nicht wieder hervorkommen und den Weltmarkt nicht behelligen.Es wird also eines der Grundprinzipien sein, für alle Lie-ferungen, die in Sachleistungen gemacht werden, Ablagerungs-stätten zu finden, d. h. diese Güter nicht auf den Weltmarktzu bringen, sondern an solche Stellen, wo sie tätsächlichinvestiert werden und weder unseren eigenen Gütern nochauch den Gütern der Welt eine zu schwere Konkurrenzmachen können.

Das war einer der Hauptgründe, die dazu führten, daßmit den Franzosen ein Abkommen getroffen werden konnte,weil sich in Frankreich eine solche Ablagerungsstätte befindet.In Frankreich absorbiert das wiederherzustellende Gebiet dieGüter, sodaß sie nicht wieder in die Zirkulation der Welthineinkommen."

In dem jetzt mit Herrn Bemelmans vorläufig vereinbartenAbkommen hat man diese Grenze fallen lassen. Es sollen jetztdas ist m. E. der springende Punkt des neuen Abkommens ^ alleaus Deutschland an irgendwelche Bezieher in den Ententestaaten ge-lieferten Waren ob Wiederaufbauzwccken dienend oder nicht, obvom Staate angefordert oder von Privaten in Auftrag gegebenüber Reparationskonto geleitet werden oder wenigstens geleitet werdenkönnen.

Der technische Modus, wie er für diesen Zweck vereinbartworden ist, besteht darin, daß der fremde Bezieher deutscher Warenden mit dem deutschen Lieferanten abgeschlossenen Vertrag durch seineRegierung der Reparationskommission vorlegt, die ihn der deutschenRegierung mitteilt, wenn nicht eine dieser Instanzen dem Vertragedie Genehmigung versagt, was seitens der deutschen Regierung nuraus bestimmt umschriebenen Gründen geschehen kann, so hat diedeutsche Regierung die sich aus dem Vertrag ergebenden Zahlungen natürlich in Papiermark für den fremden Besteller an dendeutschen Lieferanten zu leisten, während der fremde Besteller seiner-