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Borbetrachtung.
listischer Empfindungen konnte bei dessen starker Ein-wirkung auf alle Schichten des Staatsregiments nicht ohnebedeutenden Einfluß bleiben, besonders einem schlecht-besoldeten Beamtenthum nnd von Haus aus dürftigeilGelehrteustand gegenüber.
Etwas in gewissem Maß analoges begab sich einmalin Frankreich bezüglich des Richterstandes. Als in denersten Jahren des zweiten Kaiserthums die durch die letztengeängsteten Jahre der Juli-Monarchie und die darauf ge-folgte Revolution niedergehaltene Industrie einen ent-sprechend starken Anlauf nahm, und damit das unver-meidliche Schauspiel rasch gewouuener Vermögen, nochdazu unter dem verstärkenden optischen Eindruck der PariserCentralisation, zu Tage trat, konnte man vielen ergange-nen Urtheilen der Tribunale einen gegen die Reichen ge-richteten Unwillen aumerken. Der Proceß eines Indi-viduums gegen eine große Aktiengesellschaft hatte damalsimmer etwas mehr Aussicht auf Erfolg als ein anderer.Das gewaltige Aufblühen der großen Eisenbahn-Gesell-schaften war eine neue und sinnverwirrende Erscheinung,der Richterstand aber, besonders der niedere, befand sichin einer ähnlichen Lage zu dieser neueu Welt wie rnu-tstis mutancli,? der preußische Laudadel zur uusrigen.Er war sehr schlecht besoldet und doch an Nimbns gewöhnt.Es war die alte hundertjährige Ueberlieferung, daß jungeLeute reicher Familieu, die genug zu lebeu hatten, derWürde wegen in den Nichterstand traten. Das Einkommenwar daher sehr niedrig bemessen, gewissermaßen nur eineZulage, uud das erste Kaiserthum hatte nichts au diesenVerhältnissen des unteren Nichterstandes verbessert; dieEinkünfte der ersten Instanz waren beispielsweise soschlecht, daß in den annectirten deutschen Nheinlanden