Jg Vorbctrachtuug,
sichert ihnen ein unfehlbares Mittel, schweren Druck aufdie Arbeitgeber auszuüben. Der Strike ist das Haupt-instrument, welches ihrem Willen Beachtung verschafft.Es wirkt noch vielmehr dadurch, daß es als Möglichkeitstets im Hintergrunde droht, als daß es in letzter Instanzzur Anwendung gelangt. Es bietet in diesem Punkt einegewisse Analogie zu den Strafgesetzen der öffentlichen Ord-nung, welche den wichtigsten Theil ihrer Leistungen daversehen, wo sie uicht zur Auwendung kommen. Ganzallein den von der Schule des A. Smith gepredigtenGrundsätzen verdanken aber die Arbeiter jene Freiheit derBewegung, welche sie in den Besitz des kostbaren Rechtsder Arbeitseinstellung gesetzt hat, verdanken sie nicht min-der in England die Einkommensteuer uud die Aufhebnngder Korngesetze, iu Deutschland die Beseitigung der beider Existenz von dreißig Staaten unerhört drückeudeuNiederlassuugsbeschrünkungen.
Mit einem Wort: wenn nach einem frühern Aus-spruch die Ausbreitung und Rührigkeit der Unzufriedenenund Verbesserungslustigeu uur vou der verbesserten Lagedes größten Theils derselben sich herschreibt, so ist ihnendie gesetzliche Möglichkeit, diesem ihrem höchst gerechtfertig-ten Trieb Ausdruck zu geben, nur durch diejenigen vor-bereitet, wenn nicht überhaupt erkämpft worden, welcheseit dem letzten Viertheil des vorigen Jahrhunderts bisauf diesen Tag für den Grundsatz einstehen: daß die freieBewegung des Individuums, sei es vereinzelt, sei es infreiwilliger Genossenschaft mit andern, das Fundamentalles bürgerlichen Gedeihens ist, die Einschränkung abernur eine Ausnahme sein darf, deren Berechtigung, wiedie jeder Ausnahme, gebührend nachzuweisen und in denihr streng zukömmlichen Schranken zu verwirklichen ist.