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Die Arbeiterfrage unter dem Gesichtspunkte des Vereinsrechtes / Ludwig Bamberger
Entstehung
Seite
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Erstes Capitcl,

von selbst, daß sie ihrem Gesinnungsgenossen Schulze dieAufgabe übertrugen, auf dem Gebiete des eigentlichenNereinswesens seine alle andern überragende Autoritätihrer neuen Schöpsung zur Verfügung zu stellen.

Dies ist in kurzen Worten der persönlich-politischeSchlüssel zu deu wiederholte» Anlaufen, die privatrecht-liche Stellung der Vereine in die Gesetzgebung einzuführen.Gilt auch die buchstäbliche Absicht und selbst die des An-tragstellers Schulze-Delitzsch Vereinen aller Art, so bildendoch die Hirsch-Duncker'schen Gewerkvereine den eigentlichenZielpunkt, und versieht die politische Partei, welche dieseGewerkvereine in die Welt gesetzt hat, das Amt des be-treibenden Theils in der parlamentarischen Behandlungdes Gesetzentwurfs. Da mau die Dinge immer nurhalb versteht, so lauge ihre Zusammenhänge mit denMenschen im Dunkeln liegen, so mußte dies Verhältnißvoll vornherein hier erklärt werden, wenn schon es hinter-her verlangen mag, in der spätern Untersuchung überdas objektive Verdienst der Sache im Hintergrunde zubleiben.

Auch im Schooße der Reichstagscommifsion bestandkein Zweifel, daß unter dem Namen eines Gesetzes überVereine ihr wesentlich ein Gesetz über Gewerkvereine imAllgemeinen und über die Hirsch-Duncker'schen insbeson-dere zur Prüfung vorlag. Und es entwickelte sich auchdeshalb sofort aus den ersten Erwägungen der von meh-reren Seiten eifrig vertheidigte Vorschlag, den eingebrach-ten Gesetzentwurf seiner allgemeinen Natur zu entkleidenund ihn in die bestimmte Form eines Gesetzes über dieprivatrechtliche Stellung der Gewerkvereine zn bringen.Wenn es nicht geschah, so lag es nur an dem eigenthüm-lichen Grund subjektiver Art, daß man einem noch so