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Die Arbeiterfrage unter dem Gesichtspunkte des Vereinsrechtes / Ludwig Bamberger
Entstehung
Seite
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Die englischen ^i'aclo Ilmons.

bedinguugeu, viel älter, wahrscheinlich so alt wie derThatbestand des Vertrags zwischen Meister und Gesellen.Der Untersuchung der rückwärts liegenden Spureu jenerVerbindungen zu folgen, hat sein Interesse; für uuserngegenwärtigen Zweck jedoch genügt es, festzustellen, daßder mächtigen Ausbreitung und förmlichen Organisationder Iracis Union iu England eine lange Zeit voraus-gegangen war, iu welcher die Arbeiter nur im Kampfgegen das Gesetz auf heimlichem Weg sich unter einanderzur Einhaltung gemeinsamer Widerstandsregelu verabreoeukounten. Bald waren es die eigentlichen Lohnbeträge,deren Höhe das Gesetz ausdrücklich vorschrieb, wie im14. Jahrhundert uuter Eduard III. , bald nur der Zwang,gerichtlichen Anordnungen über die Löhne Folge zu leisten,wie in: IS. Jahrhuudert unter Heinrich VI. Abwechselndward im Lauf der Zeiten bald zum einen, bald zumandern System gegriffen. Im Anfang des Itt. Jahrhun-derts unter Heinrich VIII. finden wir eine Parlaments-acte, welche für eine unendliche Reihe von Arbeits- undDienstverhältnisse Lohn und sonstige Bedingungen bis insKleinste regelt. Die stillen Verbrüderungen znr Umgehungdieser widernatürlichen Zwangsversuche sind denn auch soalt wie diese selbst. Wir wissen dieß hauptsächlich ausden Strafandrohungen, zum Theil sehr barbarischer Art,die gegen sie erlassen wurden, nnd deren lange Kette unszum Ucberfluß beweist, daß, wie noch heute so von jeher,solchen Regungen gegenüber die Verfolgungen und Ge-waltsamkeiten von oben unfruchtbar bleiben. Besondersdenkwürdig unter den gesetzlichen Vorschriften in dieserMaterie ist das Lehrlingsgesetz aus der Zeit der Elisabeth,weil es die siebenjährige Frist der Lehrzeit einsetzt, welchetheils als Brauch, theils als Desiderium sich bis auf den