Zweites Capitel.
leituug zu fassen (unitoä kin^clom alliane« ot oi-Aani-!zecZ trktäe8), umgekehrt zu unseren deutschen Experimen-ten, die mit großartigen Gliederungen zu einer die vierzigMillionen auf einmal umspannen sollenden Organisationvon oben herab anhuben, freilich auch nicht ans demSchooß der Arbeiter und von Arbeitern gebildet, sondernvon Berufspolitiker,:, Rednern und Schriftstellern einge-führt.
Im Schooße desselben Gewerbes finden sich an einemund demselben Ort Englands manchmal Verbindungen,die von einander unabhängig sind. Meistens gruppirensie sich nach Provinzen und Beruf. Doch erstreckt sich dieMitgliedschaft im einzelnen Berufszweig auch über dasganze Land, ja zuweilen in entfernte Colonien, nachCanada und Australien . Es zerfällt dann der Gesammt-verein in eine Anzahl Ortsvereine, die ein möglichst selbst-ständiges Dasein führen und nur bei außerordentlichenAnlässen wegen wichtiger Rathschläge oder Finanzmittel zuder großen Gesammtheit in Beziehung treten. Die Orga-nisation entspricht dem in allen solchen Gesellschaften ein-gebürgerten Gebrauch; ein Executivansschuß, der gewähltwird an der Spitze, nur in großen Fragen die Dazwischen-kamst einer Generalversammlung, einige mäßig besoldeteBeamte, Vorsitzender, Kassen- und Schriftführer. EinGeneralrath, aus Abgeordneten der einzelnen Ortsvereinegewählt, bildet eine permanente Vertretung derselben beider Centralleitung. Strike's und gegenseitige außerordent-liche Geldunterstützungeu sollen vom Generalrath gutge-heißen werden; doch weicht die Praxis im ersten Punktnicht selteu von dieser Vorschrift ab. Die höhere Orga-nisation der Ortsvereine zu größeren Gesammtheiten wardvor dein Gesetz erst viel später möglich als die einfache