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Die Arbeiterfrage unter dem Gesichtspunkte des Vereinsrechtes / Ludwig Bamberger
Entstehung
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Die englischen ?>ÄcIe vnions. 85

Koalition, denn ein Gesetz Georgs III., welches erst 1846aufgehoben wurde, enthielt interessanter Weise eine Be-schränkung, welche iu unseren! uoch heute geltendeu öffent-lichen deutschen Recht vorkommt. Die sog. Lori-esporiöin^Svoietiss ^et nämlich erklärte alle Gesellschaften, die ausverschiedenen Zweigvereinen und Abtheilungen zusammen-gesetzt sind, für ungesetzlich.

Die Angaben über die Kopfzahl sämmtlicher im ver-einigten Königreich dermalen bestehenden Gewerkvereine sindspärlich und schwankend. Daß diese Zahl sehr ansehnlich ist,unterliegt keinem Zweifel; die vereinzelten Angaben von500,000 oder 850,000, welche zuweilen als Totalbestanderwähnt werden (Ludlow und Jones, Eberty), sollen jeden-falls nicht nicht blos die Iracle IliUong, sondern alle Artenvon Gesellschaften snmmiren. Die Zwecke der Vereinegehen auf Leitung der Strike's und auf Unterstützung undVersicherung gegen die Folgen künstlicher und natürlicherArbeitsunfähigkeit. Ueber die Einzelheiten dieser Thätig-keit werden wir weiter uuten zn verhandeln noch reich-lichen Anlaß finden, wenn wir die praktische Aufgabe derdeutscheu Gesetzgebuug Augesichts des Kassenwesens insAuge fassen. Für jetzt genüge die Bemerkung, daß nachder Erklärung der leitenden Persönlichkeiten vor derCommission des Parlaments die Organisation vonArbeitseinstellungen im Vordergrund der Vereins-zwecke steht, so namhaft auch die Summen sein mögen,welche für andere Hülfeleistungen in einer oder der andernJahresrechnung siguriren. Manche dieser Verbindungenhaben unter ihre Zielpunkte auch die Herbeiführung schieds-richterlicher Lösungen aufgenommen. Auch davon wirdspäter uoch ausführlicher die Rede sein müssen. Wie großendlich auch die Ziffern sein mögen, die aus den Legiti-