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Die Arbeiterfrage unter dem Gesichtspunkte des Vereinsrechtes / Ludwig Bamberger
Entstehung
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Worte zusammen, die hier einen Platz finden mögen,während wir im Uebrigen auf die Protokolle des Reichs-tags (Sitzung vom 18. April 1872) verweisen müssen:Ich halte im Allgemeinen das Streben, daß eine Aus-rüstung mit Geldmitteln stattfinden soll, um organischeinen Krieg herzustellen zwischen Arbeitgebern und Arbeit-nehmern, und ginge auch dieser Krieg zuerst von deinerlaubteu Mittel der Arbeitseinstellung aus, für ein sehrgefährliches, und so lange der Staat es in denHänden hat, sich zu überlegen, ob er Vereinendieser Art Corporationsrechte beilegen will, muß er zu-nächst gründlich untersuchen, ob denn ^>iese Vereinebisher heilsam gewirkt haben und ob sie nach ihren Sta-tuten die Möglichkeit haben, heilsam zu wirken?"

Der Gesammteindruck dieser Debatte, in welcher,außer einem sehr gemäßigten - Gegner, nur Gönnerdes Antrags gesprochen hatteu, war denn auch entschiedender, daß bei diesem Stand der Dinge vorerst eine sach-liche, wenn auch nicht eine formale Jncompetenz der Ver-sammlung bestehe. Alle Aufklärung, alle warmen undberedten Bemühungen hatten nur dahin gewirkt, die ma-terielle Unklarheit zum Bewußtsein zu bringen, welcheüber dem Woher und Wohin des angesonnenen Gesetz-entwurfs schwebte. Und aus diesem Grunde ward dennder Antrag vor der zweiten Lesung zur Prüfung undBerichterstattung an eine Commission von 14 Mitgliedernverwiesen. Ein Beschluß, der um so bezeichuender war,als eine bereits zweimal von denselben Abgeordneten überden Gegenstand gepflogene Berathung jede neue Special-prüfung entbehrlich zu machen schien. Denn, war auch dernorddeutsche Reichstag nicht identisch mit dem gegenwärtigendeutschen, so war letzterer doch zu einem sehr wesentlichen