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Die Arbeiterfrage unter dem Gesichtspunkte des Vereinsrechtes / Ludwig Bamberger
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Siebentes Capitel.

und höchst maßgebenden Theil aus denselben Kräften gebil-det und befand sich im vollen Fluß der Ueberlieferung undGeistesgemeinschast mit seinem Vorgänger. Mehr als das:es lagen zwei ausführliche und motivirte Berichterstattungenvor, eine aus dem norddeutschen Reichstag, eine aus demSchooße der gegenwärtigen Versammlung hervorgegangene; niemals schien es weniger angezeigt, die Materie als nichtgenügend vorbereitet zu erklären und einer Untersuchungim engen Kreise zu überantworten. Wenn es dennochgeschah, so ist damit bewiesen, daß dem Reichstag einsolcher Beschluß unvermeidlich erschien, und zwar aus demGrunde, weil er fühlte, daß Alles, was seit zwei Jahrenan Debatten und Berichten vorausgegangen war, nurdazu beitragen konnte, das, was in der Zwischenzeit alsden springenden Punkt des ganzen Problems sich offenbarthatte, zu übersehen oder zu unterschätzen.

Diesen neuenthüllten Zügen der Sache entsprach dennauch der Weitergang der Verhandlungen im Schooße derCommission selbst. Sie lieferte in der Hauptsache eineDebatte über Arbeitseinstelluugen, soziale Bestrebungen,Gefahren und Heilmittel. Wenn andere Fragen darumnicht minder aufmerksame Prüfung erfahren haben, soerschienen sie doch immer als nebensächlich, und uicht alssolche, welche das Zustandekommen eines Gesetzentwurfsnur einen Augenblick gefährden mochten. Gerade umge-kehrt stand es jedoch mit dem wirklichen Brennpunkte derFrage. Dieser entzündet sich nämlich, sobald es gilt, zuentscheiden, ob ein Verein, der Gelder zu Strikezweckensammelt, zusammenfallen darf mit einein Vereine, deranderen harmlosen Hilfskassen dient?

Eine lange, heftige Generaldebatte im Schooße derCommission vermochte nicht, hier eine genügende Einigung