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herbeizuführen; und als es galt, bei dem §. 1 des Ent-wurfs, der die entscheidende Krise herbeiführen mußte,Farbe zu bekennen, zeigten sich die Bilder der Auffassungs-weisen so gemischt, daß keinerlei Form zu Tage kommenwollte. Nach mühevoller, vielbewegter Erörterung ergabdie Abstimmung über §. 1 nur eine Zerbrvckelung derStimmen bei jeglicher der fünf oder sechs vorgeschlageneuFassungen, so daß schließlich gar nichts angenommen undnach strengem Verfahren eigentlich die Aufgabe der Com-mission im negativen Sinn gelöst war. Da aber nacheinem — ganz löblichen — Gebrauch im Schooße vonCommissionen deu Formalien keine bindende Entscheidungs-kraft eingeräumt wird, so vereinigten sich die Theil-nehmer zu dem Beschluß (es fehlte nicht an einem Pro-teste), über die Leiche des eben niedergestimmten §. 1hinaus weiter zu schreiten und zn versuchen, ob sich nichtnach längerem Bemühen und Befreunden am Ende dochEtwas auf die Beine bringen lasse, welches die Commissionder traurigen Nothwendigkeit überhöbe, mit leeren Händenund mit der Erklärung, daß sie nichts zn empfehlen habe,wieder vor dem Reichstag zu erscheineu. Von Neuemwurde die Berathung begonnen und, um das Nachgebenim Juteresse einer affirmativen Abstimmung über diegefährlichsten Paragraphen zu erleichtern, von vornhereinbedungen, daß die ganze erste Abstimmung über sämmt-liche Paragraphen des Entwurfs nur eine provisorische,nicht bindende sein und erst in einer zweiten Berathungund Beschlußfassuug endgiltiger Spruch gefällt werden solle.Neun Sitzungen von durchschnittlich drei Stunden, welchein der Zeit vom 23. April bis zum 12. Juni abgehaltenwurden, brachten es denn endlich dahin, daß ein Com-missionsvorschlag zu Stande kam, welcher den aus zwei