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Die Arbeiterfrage unter dem Gesichtspunkte des Vereinsrechtes / Ludwig Bamberger
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Das Hilfskassenweseu.

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Wiesen. Diese Erwiederung jedoch ist unzutreffend. Der-artige Unterstützungen sind gewiß äußerst löblich uud eswerden Versicherungen für den Fall des Eintreffens besagterEreignisse sehr zweckmäßig mit Gewerkvereincn verbunden.Allein mit dem Wesen der Gewerkvereine habensie nicht das Mindeste zu thun. Der deutlichsteBeweis hiefür ist, daß sie bei weitem nicht mit allen Ge-werkvereinen verbunden sind. Für das Begräbniß seinerMitglieder sorgt der Gewerkverein allerdings meistens.Krankenunterstützung dagegen findet sich, wenn auch nochoft, doch schon viel seltener; in noch weniger Gewerkver-einen ferner Unfallsunterstützung und Unterstützung beiVerlust der Werkzeuge; die so viel angefeindete Alters-unterstützung endlich, durch deren angebliches Ungenügennach Einigen sogar das ganze Gewerksvereinssystem schonverurtheilt ist, nur bei dreien unter sämmtlichen englischenGewerkvereinen. Nichtsdestoweniger sind auch die Gesell-schaften, welche derartige Unterstützungen nicht gewähren,Gewerkvereine wie die andern, auch ihr Zweck ist nichtdie Organisation der Arbeitseinstellung. Ihr Zweck istvielmehr der oben angegebene: die Regelung ihres Ge-werbes; die Arbeitseinstellung dagegen ist das Mittel, dasuur im äußersten Nothfall zu feiner Durchführung er-griffen wird."