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Die Arbeiterfrage unter dem Gesichtspunkte des Vereinsrechtes / Ludwig Bamberger
Entstehung
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184 Achtes Capitel.

dahin, wo ihr gesetzlicher Ursprung sie hinweist, d. h. indie Armenpflege oder in das Versicherungswesen. Mit deinVerlangen, der unabsehbaren Arbeiterzahl der heutigenGroßindustrie eiuen neuen Nechtsboden für erhöhte Lebens-ansprüche zu vindiziren, haben sie so gut wie nichts ge-mein. Will man auf dieß Gebiet eintreten, so sprecheman, wie es die ehrlichen Sozialisten thun, von Ab-schaffung desSalariats" (d. h. der Lohuarbeit), vonEinführung derindustriellen Partnerschaft", vom Staats-credit, von der Staatsindustrie, von Einziehung der Kapi-talien und Vertheilung des Bodens. Aber dem Arbeitcr-katechismus ein Statut für Hilfsvereiue anbieten, heißt:einem, der Hunger hat, statt Speise Medizin für Krank-heitsfälle zur Verfügung stellen. Wer vonsozialerReorganisation" in irgend einer Tonart redet und mitKassenstatuten schließt, täuscht sich, die Arbeiter und dieGesetzgebung. Die Engländer haben sich darüber keinenAugenblick Illusionen gemacht. Man thue was manimmer für gut halte, aber man thue es mit offenemAuge!

Und was sagt Prof. Brentano , den man den erstenKauonisten der Gewerkvereine nennen könnte? Im II. Bandseines Werkes, im ersten Capitel, welches vomZweckder englischen Gewerkvereine" handelt, heißt es wörtlich(S. 27):Vor Allem muß ich mich gegen einige Schrift-steller wenden, welche, den Gewerkvereinen freundlich, die-selben mittelst irriger Angaben über ihren Zweck zu ver-theidigen sucheu. Wenn nämlich von Gegnern der Gewerk-vereine als einziger Zweck derselben die Organisation vonArbeitseinstellungen angegeben wird, so wird hänfig miteiner Verweisung auf die von den Gewerkvereinen gewährteKranken-, Alters-, Unfalls- nnd Begräbnißunterstützung ver-