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Die Arbeiterfrage unter dem Gesichtspunkte des Vereinsrechtes / Ludwig Bamberger
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Zwaugskassm und 5iasscuzwaug,

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den Fabrikkassen die Erfahrung, daß notorischschwächliche, kränkliche Arbeiter, wenn aucharbeitsfähig, doch schwerer Arbeit fiuden, weilsie die Kassen regelmäßig stärker in Anspruch nehmen undauch von freien Kassen nicht leicht aufgenommen werden.Solche die Kasseu ruiuirenden Mitglieder sucht jede Fabrikam ersten los zu werden, wenn auch dieselben erklären,auf die Theilnahme an der Kasse verzichten zu wollen;dies ist aber unzulässig, weil gesetzlich jeder Arbeiter einerKrankenkasse angehören soll, und sind dann manche Ar-beiter genöthigt, eine ungeübte, weniger lohnende ander-weitige Arbeit zu suchen. Ein anderer Uebelstand (heißtes weiter) zeigt sich in den häufigen Krankheitssimulationen,wodurch mancher Arbeitsfähige auf Kosten der Kasse müßigeTage macht."

Eine andere Illustration aus diesem Gebiete liefern diejüngsten Verhandluugeu der schweizerischen Section der Bon-ner Conserenz, am 22. September d. I. in St. Gallen ab-gehalten. In der Schweiz ist das Kassenwesen, wie unsnamentlich Professor Böhmert schildert, ohne jeden Zwangsehr weit ausgedehnt, und im Einklang damit sagt einFabrikant iu St. Gallen : Die Hilfskassen-Angelegenheitwie die der Arbeiterwohnungen löse sich nach und nachvon selbst; in seinem Etablissement bestehe schon seit20 Jahren eine Krankenkasse, zu welcher er früher Bei-träge geleistet habe. Die Arbeiter gebrauchteu aber diesenicht mehr. Vor einiger Zeit hätten sie nun die arbei-tenden Frauen, weil dieselben häufiger krank oder durchdas Wochenbett am Arbeiten verhindert seien, von derKrankenkasse ausgestoßeu; er, der Unternehmer, habe sichnun zu einem Jahresbeitrag von 100200 Franken ver-pflichten wollen, wenn man die Frauen wieder aufnehme,