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Die Arbeiterfrage unter dem Gesichtspunkte des Vereinsrechtes / Ludwig Bamberger
Entstehung
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Anlage III.

3) die Aufsicht über die Geschäftsführung der Beamten, welchederselbe event, suspendiren und durch andere Mitglieder er-setzen kann;

4) die Vorbereitung der Ortsversammlungen, inkl. Vorberathungder denselben zu unterbreitenden Anträge;

ö) die Ausführung der Vereinsbeschlüsse, soweit dieselben nichteinzelnen Beamten übertragen worden;

6) die Beschaffung der erforderlichen Utensilien und Lokale, inner-halb der von der Ortsversammlung gestellten Bedingungen;

7) Anträge und Beschwerden an den Vorort und die General-versammlung ;

3) die Prüfung der Beschwerden gegen Arbeitgeber und Versuchzu deren Abstellung durch eine Deputation des Ausschusses,event. Bericht an die Ortsversammlung.

§- 16.

Der Vorsitzende beruft und leitet die Ausschuß- und Orts-versammlungen und vertritt den Verein gegen außen. Im Verhin-derungsfalle tritt der stellvertretende Vorsitzende für ihn ein. DieZeichnung für den Ortsverein haben der Vorsitzende und der Orts-sekrctär gemeinschaftlich; beide müssen daher majorcnn sein.

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Der Ortssckrctär führt die Mitgliederlisten und Ausschuß-Protokolle, sowie die Correspondcnz mit den Mitgliedern, dem Vor-ort, den übrigen Orts-Gewerkvereincn und dem Publikum. Er hatserner eine Liste über offene Arbeitsstellen und arbeitslose Mitgliederzu führen und mindestens jeden Monat die ihm zugesandten For-mulare über Arbeitsstatistik u. s. w. sorgfältig auszufüllen und demVorort einzusenden. Etwanige Reisen im Interesse des Vereins hater vorzugsweise zu übernehmen, sowie er überhaupt der eigentlichegeschäftsführende Beamte des Ortsvereins ist. Der Sekretär wirdnach Maßgabe der Mitgliederzahl seines Ortsvereins besoldet.

s- 18-

Der Kassirer hat die Kassenverwaltung nach einer zu er-lassenden Kassenordnung zu führen. Diese Kassenordnung soll Be-stimmungen enthalten: über die Höhe und Art der vom Kassirerjedenfalls zu stellenden Kaution, seine Besoldung, die Form der