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Die Arbeiterfrage unter dem Gesichtspunkte des Vereinsrechtes / Ludwig Bamberger
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Anlage III.

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Anweisungen, die Unterbringung der Kassenbestände, die Ansamm-lung der Beiträge u> s. w.

8- 19.

Die Befugnisse und Verpflichtungen des Controleurs sindebenfalls durch die Kasscnordnung festzustellen. Derselbe hat u. A.allmonatlich den Kassenabschluß des OrtsvercinS an den Vorort ein-einzusenden.

Revisoren.

" Z. -0.

In denselben Versammlungen und in derselben Weise, wie denAusschuß, wählt jeder Ortsverein zwei Revisoren zur Revisionder Kasse und der Abschlüsse. An diese Revisoren hat sich derVorort zu wenden, falls der Sekretär oder Ausschuß dem Vorortgegenüber nicht ihre Schuldigkeit thun, und die Revisoren haben anden Vorort zu berichten, wenn sie die Geschäftsführung des Ausschussesfür nachlässig oder fehlerhaft halten. Im Auftrage des Vorortskönnen die Revisoren eine außerordentliche Ortsversammlung zurZurechtweisung resp. Absetzung des Ausschusses einberufen.

Ortsversaimnliiiigen.

8- 21.

Die Mitglieder des Ortsvercins versammeln sich zu ordentlichenbeschließenden Ortsversammlungen an einem bestimmten Tagejedes Monats und in einem bestimmten Lokale ohne besondere Auf-forderung. V2 Stunde nach der festgesetzten Zeit wird die Mitglieder-liste verlesen, und wer dann ohne Entschuldigung fehlt, hat 1 Sgr.Strafe zu bezahlen. Den Vorsitz führt der Vorsitzende des Aus-schusses, das Protokoll führt der stellvertretende Vorsitzende. FehlenBeide, oder wird ein bezüglicher Antrag gestellt und angenommen,so erwählt die Versammlung für den betreffenden Abend einen andernVorsitzenden und Schriftführer aus ihrer Mitte.

§. 22.

Außerordentliche beschließende Ortsversammlungen könnenin dringenden Fällen durch den Ausschuß oder die Revisoren berufenwerden, und dieß muß geschehen, falls mindestens ^ der Mitgliederoder der Generalrath es verlangt. Von diesen außerordentlichen

Bambcrger, Arbeitersrage. Zy